Höherstufung für im Aufnahmeverfahren eingereiste Personen Erteilung bei Antragstellung vom Inland aus

    Personen, die im Aufnahmeverfahren eingereist sind, höherstufen

    Wenn Sie im Wege des Aufnahmeverfahrens nach Deutschland eingereist sind und den Status als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler oder als einbezogene Ehegattin oder einbezogener Ehegatte oder Abkömmling nicht erhalten haben, kann auf Antrag diese Einstufung überprüft werden.

    Beschreibung

    Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wurde Ihr Status zunächst in einer Erstaufnahmestelle des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und eventuell in einem Bescheinigungsverfahren des Bundesverwaltungsamtes oder eines Landes (bis 2004) überprüft. Wenn Sie nun - womöglich nach Jahren - geltend machen, doch falsch eingestuft worden zu sein, kann dieses Begehren je nach Rechtslage und Verfahrensgang

    • ein Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids,
    • ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens des Aufnahme- oder Bescheinigungsverfahrens oder
    • ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung

    sein.

    Online-Dienst

    Höherstufung für im Aufnahmeverfahren eingereiste Personen im Bundesportal beantragen

    ID: B100019_103943464

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesverwaltungsamt (BVA), Standort Friedland - Spätaussiedler

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimkehrerstraße 16

    37133 Friedland

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:30 Uhr Dienstag 08:00 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:30 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99358-91919

    Fax: +49 22899 358-72304

    E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienst vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Falsche oder keine Entscheidung über Ihren Aufnahme- oder Bescheinigungsantrag
    • Möglichkeit der Geltendmachung dieses Fehlers trotz Rechtskraft und Zeitablaufs

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Höherstufung können Sie formlos schriftlich oder online beantragen.

    Schriftliche Antragstellung:

    • Das Bundesveraltungsamt wird auf Ihren formlosen Antrag hin die früheren Verfahrensakten beiziehen, Ihr Antragsbegehren auslegen und über den Antrag entscheiden.

    Online-Antragstellung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
      • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab.
    • Das BVA prüft Ihren Antrag.

    Da das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass über Bescheinigungsanträge nach dem Recht zum Zeitpunkt der Einreise zu entscheiden ist, werden die Anträge in aller Regel (über 99 Prozent) abgelehnt.

    Fristen

    • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
    • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Monate. Bestehende Rückstände bei den Ablehnungen können die Entscheidung weiter verzögern.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat am 13.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Spätaussiedleraufnahme, Russlanddeutsche, Migranten, Vertriebener, Russland, Aufnahme, Vertriebene, Ostblock, Abkömmling, Heimatvertriebene, Migration, Deutschstämmige, Aufnahmebescheid, Abstammung, Spätaussiedlerbewerber, Bundesverwaltungsamt, Registrierverfahren, Spätaussiedler, Herkunft, BVFG, Aufnahmeverfahren, Vertriebenenausweis, BVA, Bundesvertriebenengesetz, Herkunftsgebiet, Volkszugehörigkeit, Aussiedlung, Sowjetunion, Aussiedler, Ehemalige Sowjetunion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English