Nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers Erteilung bei Antragstellung vom Inland aus

    Nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Spätaussiedler-Aufnahmebescheid beantragen

    Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, in Deutschland leben und noch Familienangehörige (Ehegattin oder Ehegatte, Abkömmlinge) im Aussiedlungsgebiet haben, können Sie beantragen, dass diese nachträglich in Ihren Aufnahmebescheid einbezogen werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, in Deutschland leben und Familienangehörige (Ehegattin oder Ehegatte, Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) haben, die noch im Aussiedlungsgebiet leben, können Sie beantragen, dass diese nachträglich in Ihren Aufnahmebescheid einbezogen werden.

    Wenn die einzubeziehenden Familienangehörigen volljährig sind, müssen diese grundsätzlich vor der Einreise ins Bundesgebiet einen Deutsch-Sprachnachweis (Zertifikat A 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erbringen. Das Bundesverwaltungsamt prüft in diesem Verfahren, ob die Familienangehörigen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um in den Aufnahmebescheid nachträglich einbezogen werden zu können. Wenn für die Familienangehörigen ein Einbeziehungsbescheid ausgestellt worden ist, dürfen sie in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.

    Die Ausreise (zum Beispiel per Bahn, Bus oder Flugzeug) der Familienangehörigen müssen diese selbst organisieren und bezahlen. Nach dem Eintreffen Ihrer Familienangehörigen im Bundesgebiet begeben diese sich zunächst in die Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort werden sie registriert und einem Bundesland zugewiesen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dem Registrierungsverfahren aktuell eine Unterbringung in einer vom Bund finanzierten Transitunterkunft vorgeschaltet.

    Im Anschluss können sie kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen.

    Ihre Geschwister, Eltern, Schwiegereltern und sonstige Verwandten können nicht einbezogen werden.

    Online-Dienst

    Nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Spätaussiedler-Aufnahmebescheid im Bundesportal beantragen

    ID: B100019_103943463

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesverwaltungsamt (BVA), Standort Friedland - Spätaussiedler

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimkehrerstraße 16

    37133 Friedland

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:30 Uhr Dienstag 08:00 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:30 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99358-91919

    Fax: +49 22899 358-72304

    E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde(n) und gegebenenfalls Heiratsurkunde(n), Adoptionsurkunde(n), Scheidungsurkunden aller aussiedlungswilligen Personen
    • Arbeitsbücher der aussiedlungswilligen Personen, die vor dem 01.01.1974 geboren wurden
    • Führungszeugnisse aller aussiedlungswilligen Personen älter als 16 Jahre
    • Bei Volljährigen den Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (zum Beispiel durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts oder durch einen Sprachstandstest in einer deutschen Auslandsvertretung)
    • Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beschaffenheit der einzureichenden Dokumente auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes im Bereich Spätaussiedler.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienst vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Nur Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte sowie Ihre Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) können nachträglich einbezogen werden.

    • Die Ehe mit der nicht-deutschen Ehegattin oder dem nicht-deutschen Ehegatten besteht seit mindestens 3 Jahren.
    • Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte sowie Ihre volljährigen Abkömmlinge verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache entsprechend dem Niveau A 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid können Sie schriftlich oder online stellen.

    Schriftliche Antragstellung:

    • Laden Sie von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes den Antragsvordruck herunter und drucken Sie ihn aus.
    • Alternativ können Sie das Formular auch schriftlich beim Bundesverwaltungsamt anfordern.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Bundesverwaltungsamt ein.
    • Per Post erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes.

    Online-Antragstellung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
      • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
    • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab.
    • Das BVA prüft Ihren Antrag.
    • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes.

    Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:

    • Die einbezogenen Familienangehörigen begeben sich nach der Ankunft in Deutschland in die Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes.
    • Die Identität der Familienangehörigen wird dort geprüft.
    • Das Registrierverfahren wird dort eingeleitet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dem Registrierungsverfahren aktuell eine Unterbringung in einer vom Bund finanzierten Transitunterkunft vorgeschaltet.
    • Die Familienangehörigen werden nach erfolgreichem Abschluss des Registrierverfahrens einem Bundesland zugeteilt, wobei familiäre Bindungen (Wohnsitz des Spätaussiedlers) berücksichtigt werden.
    • Auf Wunsch können Familienangehörigen im Verteilungsverfahren eine Namenserklärung zur Anpassung des Vor- und Familiennamens an den deutschen Sprachgebrauch abgeben.

    Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde:

    • Wenn Sie mit dem Ablehnungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.
    • Wenn Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln erheben.

    Fristen

    • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
    • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer beträgt mehrere Monate bis mehrere Jahre und ist abhängig unter anderem von der Mitwirkung der antragstellenden Person und den Sprachkenntnissen der Familienangehörigen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat am 13.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Aufnahmebescheid, Herkunft, Herkunftsgebiet, Vertriebenenausweis, Ehegatte, Abkömmling, Bundesverwaltungsamt, Volkszugehörigkeit, Sowjetunion, Aufnahmeverfahren, BVA, Aussiedlung, Ehemalige Sowjetunion, BVFG, Spätaussiedlerbewerber, Einbeziehung, Vertriebener, Russland, Aussiedler, Aufnahme, Bundesvertriebenengesetz, Spätaussiedleraufnahme, Vertriebene, Migranten, Ostblock, Deutschstämmige, Heimatvertriebene, Migration, Spätaussiedler, Registrierverfahren, Abstammung, Russlanddeutsche, Nachträgliche Einbeziehung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English