Medizinische Vorsorgeleistungen für Krankenversicherte Bewilligung im ambulanten Sektor

    Ambulante Vorsorgemaßnahme wie eine Kur für gesetzlich Krankenversicherte beantragen

    Eine ambulante Kur kann Ihnen helfen, drohende Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Die Vorsorgeleistung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Beschreibung

    Bei medizinischen Vorsorgeleistungen gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär.
     
    Ambulante Vorsorgeleistungen
     
    Auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die medizinische Leistung bei einer ambulanten Vorsorge. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie als Versicherte oder Versicherter. 
     
    Bei ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen handelt es sich um ärztliche und therapeutische Behandlungen, zum Beispiel Heilbäder oder Krankengymnastik, die von Therapiezentren in staatlich anerkannten Kurorten durchgeführt werden. Den Kurort und das Therapiezentrum können Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt wählen. Ihre Unterkunft und Verpflegung organisieren Sie selbst. 

    Medizinische Notwendigkeit
     
    Eine ambulante Vorsorgeleistung kann Ihnen Ihre Krankenkasse nur dann bewilligen, wenn Sie zuvor an Ihrem Wohnort alle Therapieangebote ausgeschöpft haben. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss im Antrag die Notwendigkeit der Vorsorgeleistung gegenüber Ihrer Krankenkasse begründen.
     
    Als medizinisch notwendig kann eine Kur gelten, wenn

    • sie eine drohende Erkrankung verhindern beziehungsweise ihre Verschlimmerung vermeiden kann oder
    • Pflegebedürftigkeit vermieden wird oder
    • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegengewirkt werden kann.

      
    Eine ambulante Kur sollte längstens 3 Wochen dauern. Eine Verlängerung kann nur in Betracht kommen, wenn dies aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist, um das Vorsorgeziel zu erreichen.

    Online-Dienst

    Medizinische Vorsorgeleistungen online beantragen

    ID: B100019_108091702

    Beschreibung

    Der Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbandes bietet Ihnen die Möglichkeit, Leistungen auf Portalen der gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Internet

    Stichwörter

    gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf ambulante Vorsorgeleistung
    • In einzelnen Fällen können ärztliche Unterlagen erforderlich sein. Welche dies sind, erfahren Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise bei Ihrer Krankenkasse.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet Ihnen die Kur und begründet die medizinische Notwendigkeit gegenüber Ihrer Krankenkasse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für eine ambulante Vorsorgeleistung können Sie persönlich, postalisch und bei vielen Krankenkassen auch online einreichen:

    • In einem Beratungsgespräch verordnet Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine medizinische Vorsorgeleistung.
    • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt das Antragsformular - Muster 25 - gemeinsam mit Ihnen aus und begründet die Notwendigkeit der Maßnahme. 
    • Übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie können den Antrag persönlich in der Geschäftsstelle abgeben, per Post einsenden oder bei vielen Krankenkassen auch online einreichen.
    • Ihre Krankenkasse prüft, ob ein Anspruch auf eine Vorsorgeleistung besteht und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
    • Gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt wählen Sie unter medizinischen Gesichtspunkten einen geeigneten staatlich anerkannten Kurort aus.

    Fristen

    Damit Ihre Krankenkasse den Antrag bewilligt, muss Ihre letzte ambulante Kur in der Regel mindestens 3 Jahre zurückliegen. 

    Bei dringender medizinischer Notwendigkeit ist auch ein kürzerer Zeitabstand möglich.

    Bearbeitungsdauer

    5 bis 18 Tage (Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen. Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden. Gegebenenfalls muss der Medizinische Dienst eingebunden werden. Dieser benötigt für die Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzlich bis zu 5 Wochen.)

    Kosten

    Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse bei einer ambulanten Vorsorge die Kosten für die kurärztliche Behandlung und anteilig die Kosten für die Kurmittel. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie. Hierzu ist ein Zuschuss der Krankenkasse möglich.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    GKV, ambulante Vorsorge, Ambulante Kur, Kurklinik, Krankenkasse, Kuraufenthalt, Antrag, Gesetzliche Krankenversicherung, Vorsorgeleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English