Sondergenehmigung für reglementierte Beauftragte Erteilung

    Sondergenehmigung für die Kontrolle von Luftfracht beantragen

    Als reglementierter Beauftragter können Sie eine Sondergenehmigung für eine Ausnahme von Kontrollen der Luftfracht und -post beantragen.

    Beschreibung

    Um den sicheren Lufttransport zu gewährleisten, gibt es die sichere Lieferkette. Diese dient insbesondere dazu, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.

    Wenn Sie als deutsches Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) Waren im Rahmen der sicheren Lieferkette transportieren oder anderweitig behandeln, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt einen der folgenden Status beantragen:

    • reglementierte Beauftragte
    • bekannte Versender
    • Transporteure

    Unter bestimmten Bedingungen haben Sie als reglementierter Beauftragter die Möglichkeit, Sendungen von der notwendigen Kontrolle ausnehmen zu lassen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Für die Erteilung der Sondergenehmigung müssen Sie als reglementierter Beauftragter detaillierte Angaben zum Grund machen.

    Online-Dienst

    Sondergenehmigung für die Kontrolle von Luftfracht online beantragen

    ID: B100019_109449469

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat S 4

    Adresse

    Lieferanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 21

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 531 23556499

    Telefon Festnetz: +49 531 23556490

    E-Mail: regB@lba.de

    E-Mail: transporteure@lba.de

    E-Mail: bekannteversender@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    bei Vertretung:

    • Vertretungsvollmacht

    Es gibt keine weiteren Unterlagen, die Sie verpflichtend einreichen müssen. Verschiedene Unterlagen sind aber hilfreich bei der Bearbeitung des Antrags:

    • Nachweise zur Sendung (zum Beispiel Lieferschein) Dateien zur Erläuterung des Sachverhaltes (zum Beispiel Fotos)

    Voraussetzungen

    • Sie sind vom Luftfahrt-Bundesamt als reglementierter Beauftragter zugelassen worden.
    • Sie können den Antrag auch in Vertretung für den reglementierten Beauftragten stellen.
    • Weitere Voraussetzungen sind Verschlusssache und können beim Luftfahrt-Bundesamt erfragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats

    Verfahrensablauf

    Eine Sondergenehmigung als reglementierter Beauftragter können Sie online beantragen:

    • Rufen Sie den Antrag im Bundesportal verwaltung.bund.de auf.
    • Sie sollten im Idealfall bereits ein Nutzerkonto Bund erstellt haben, um den Antrag auch später darüber verwalten zu können.
    • Zuerst geben Sie die Daten zur antragstellenden Person an. Diese enthalten persönliche Daten und Kontaktdaten.
    • Im nächsten Schritt erfassen Sie Angaben zum Betriebsstandort, für den die Sondergenehmigung gelten soll. Geben Sie die Zulassungsnummer und Anschrift des Betriebsstandortes ein. Wenn mehrere Betriebsstandorte von der Ausnahme betroffen sind, können Sie weitere Betriebsstandorte angeben.
    • Anschließend machen Sie Angaben zur Sondergenehmigung (beziehungsweise zur Ausnahme). Dazu benennen Sie den Grund für die Sondergenehmigung (beziehungsweise Ausnahme) und geben eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen an. Des Weiteren sollten Sie Angaben zu Zeitraum, zu Flügen und zu Sendungen machen, die von der Sondergenehmigung (beziehungsweise Ausnahme) betroffen sind. Zudem können Sie Dateien und Unterlagen zur Erläuterung des Sachverhaltes hochladen.
    • Wenn die Angaben vollständig sind, nimmt das Luftfahrt-Bundesamt eine Prüfung vor und stimmt eventuell offene Fragen mit Ihnen ab.
    • Erachtet das Luftfahrt-Bundesamt eine Vor-Ort-Kontrolle für notwendig, überprüft das Luftfahrt-Bundesamt im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle den im Antrag beschriebenen Sachverhalt. Stellen die Mitarbeitenden des Luftfahrt-Bundesamt fest, dass eine Genehmigung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit den eingereichten Antrag auf Sondergenehmigung (beziehungsweise Ausnahme) zu ergänzen und die tatsächlichen Prozesse zu korrigieren.
    • Abschließend erhalten Sie durch die Behörde einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Die Gültigkeit der Sondergenehmigung variiert in Abhängigkeit von den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 90 Tage (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

    Kosten

    Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 für die Sondergenehmigung für die Kontrolle von Luftfracht neue Gebührenpflichten.

    Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung.

    Mögliche Zahlungsweisen per giropay und per Überweisung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 13.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    LBA, Kontrolle, Sondergenehmigung, Ausnahme, Luftfracht, regB, Reglementierter Beauftragter, Luftfahrt, Status, Beantragung, Sichere Lieferkette, Luftfahrt-Bundesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English