Besondere Berechtigung für Prüfer nach FCL.1000(b) Erteilung

    Besondere Berechtigung nach FCL.1000b beantragen

    Wenn neue Luftfahrzeugmuster oder Ausbildungslehrgänge eingeführt werden, können Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Prüferberechtigung beim Luftfahrt-Bundesamt eine besondere Berechtigung für diese Prüfungen beantragen.

    Beschreibung

    Als Inhaberin oder Inhaber einer Prüferberechtigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine besondere Berechtigung beantragen. Mit dieser Sondergenehmigung nach "FCL.1000b" können Sie auch solche Prüfungen durchführen, für die eine reguläre Prüferberechtigung nicht ausreichend ist.

    Die besondere Berechtigung gilt für Prüfungen bei der Einführung

    • neuer Luftfahrzeuge in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder in der Flotte eines inländischen Unternehmens
    • sowie neuer Ausbildungslehrgänge in einem Mitgliedsstaat der EU.

    Um die besondere Berechtigung beantragen zu können, müssen

    • Sie eine gültige Prüferberechtigung besitzen
    • und eine vergleichbare Musterberechtigung oder Ausbildung für das neue Luftfahrzeugmuster haben.

    Die besondere Berechtigung gilt maximal 1 Jahr. Sie ist auf die praktischen Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen beschränkt, die für die Einführung des neuen Luftfahrzeugmusters oder des neuen Lehrgangs notwendig sind.

    Online-Dienst

    Besondere Berechtigung nach FCL.1000b online beantragen

    ID: B100019_110238413

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behör-dengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    wenn vorhanden:

    • Nachweis der Ausbildung für das neue Luftfahrzeugmuster

    wenn eine andere Person oder Organisation Sie bei der Antragstellung vertritt:

    • ausgefüllte Mustervorlage des Luftfahrt-Bundesamts zum Nachweis der Vertretungsberechtigung

    wenn eine andere Person oder Organisation die Kosten übernimmt:

    • ausgefüllte Mustervorlage des Luftfahrt-Bundesamts zur Kostenübernahme

    Voraussetzungen

    • Die Anforderungen für die reguläre Erteilung einer Prüferberechtigung können wegen der Neueinführung der Luftfahrzeugmuster nicht erfüllt werden.
    • Ihre Prüferberechtigung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein. 
    • Sie verfügen außerdem über eine Musterberechtigung, die mit dem neu eingeführten Luftfahrzeugmuster oder dem Gegenstand des neuen Ausbildungslehrgangs vergleichbar ist. Alternativ haben Sie eine Ausbildung für das neue Luftfahrzeugmuster absolviert. Sie haben keinen Rechtsanspruch, dass Ihnen die besondere Berechtigung nach FCL.1000b erteilt wird. Bitte kontaktieren Sie das Luftfahrt-Bundesamt zu den Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung einer besonderen Berechtigung nach FCL.1000b  können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten die Berechtigung.

    Antrag per Post oder Fax:

    • Rufen Sie die Formulare zur Verkehrszulassung auf der Internetseite des LBA auf.
    • Je nachdem, wer den Antrag stellt und um was für ein Luftfahrzeug es sich handelt, werden unterschiedliche Formulare benötigt. Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Die besondere Berechtigung ist maximal 1 Jahr gültig. Für die An-tragstellung müssen Sie keine besonderen Fristen beachten.)

    Bearbeitungsdauer

    15 Werktage (Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall etwa 15 Werktage.)

    Kosten

    Die Rahmengebühr nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) ist abhängig von der Art der besonderen Berechtigung; analog zur Prüferkategorie, in die das neue Muster oben angeführt fallen würde (Erweiterung einer Prüferberechtigung).: Gebühr ab 30.00 EUR bis 260.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    besondere Berechtigung, Prüfung, Flugprüfung, Neues Luftfahrzeugmuster, Flugsimulator, Prüfer, Prüferberechtigung, FSTD, Airline, Pilot, Ausbildungslehrgang, Luftfahrt, neues Muster, Luftfahrzeugmuster, Luftfahrtunternehmen, Luftfahrtpersonal, Flugschule, Luftfahrzeug, ATO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English