Zulassung Luftsicherheitsprogramm Erteilung deutsche Luftfahrtunternehmen

    Luftsicherheitsprogramm für deutsches Luftfahrtunternehmen beantragen

    Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms beantragen.

    Beschreibung

    Deutsche Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und fortentwickeln. Ein deutsches Luftfahrtunternehmen muss über ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm verfügen, um eine Betriebsgenehmigung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erhalten zu können.

    Warum brauche ich die Zulassung?

    Das Luftsicherheitsprogramm beschreibt Maßnahmen, die ein Luftfahrtunternehmen anwendet, um einen sicheren Luftverkehr zu gewährleisten. Dies dient insbesondere dazu, Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.
    Wenn Sie als Unternehmen Luftfahrzeuge mit mehr als 5,7 Tonnen Höchstgewicht betreiben, oder zu betreiben beabsichtigen, sind Sie verpflichtet, dem Luftfahrt-Bundesamt ein Luftsicherheitsprogramm zur Zulassung vorzulegen.

    Das zugelassene Luftsicherheitsprogramm ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Betriebsgenehmigung.

    Wie lange ist das zugelassene Luftsicherheitsprogramm gültig?

    Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm für deutsche Luftfahrtunternehmen ist unbegrenzt gültig.

    Spätestens fünf Jahre nach der Zulassung wird aber geprüft, ob das Luftsicherheitsprogramm noch den dann geltenden Vorschriften entspricht.

    Sie sind daher verpflichtet, alle Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, fortlaufend an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.

    Welche Ausnahmen gibt es?

    Betreiben Sie ausschließlich Luftfahrzeuge mit einem Höchstgewicht von bis zu 5,7 Tonnen, besteht eine Ausnahme von der Vorlagepflicht beim Luftfahrt-Bundesamt. Eine Vorlage zur Zulassung kann dennoch im Einzelfall verlangt werden.

    Die Ausnahme gilt nicht für die Zulassung von Sonder-Luftsicherheitsprogrammen für Einflüge nach Berlin.

    Online-Dienst

    Luftsicherheitsprogramm für deutsches Luftfahrtunternehmen online beantragen

    ID: B100019_109121348

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat S 5

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 23556500

    Fax: +49 531 23536599

    E-Mail: luftsicherheitsprogramm@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Im Lauf des Genehmigungsprozesses werden folgende Unterlagen benötigt:

    • wenn noch keine Luftsicherheitsbeauftragte oder kein Luftsicherheitsbeauftragter benannt wurde oder der Antrag in Vertretung gestellt wird:
      • Verpflichtungserklärung
    • wenn bereits eine Luftsicherheitsbeauftragte oder ein Luftsicherheitsbeauftragter ernannt wurde:
      • Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung,
      • Schulungsbescheinigung
      • Nachweise absolvierter Fortbildungen

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben den Antrag auf die Erteilung einer Betriebsgenehmigung bereits beim Luftfahrt-Bundesamt gestellt oder besitzen diese schon. 
    • Sie stellen den Antrag
      • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
      • in Vertretung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Um die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
      • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das  ELSTER-Unternehmenskonto.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA übersenden.
    • Wenn die Angaben vollständig sind, stellt das Luftfahrt-Bundesamt nach der Prüfung der Angaben der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten (elektronisch und per Post) Informationen zur Erstellung eines Luftsicherheitsprogramms zur Verfügung.
    • Danach erstellt die oder der Luftsicherheitsbeauftragte das Luftsicherheitsprogramm und übermittelt diese über das Bundesportal an das Luftfahrt-Bundesamt.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft das Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten ab.
    • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und Gebührenbescheid. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

    Kosten

    Die Gebühr ist abhängig von der Größe des Luftfahrzeugs und von dem Inhalt des Luftsicherheitsprogramms.: Gebühr ab 1000.00 EUR bis 10000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Luftfahrtunternehmen sind dazu verpflichtet, sämtliche Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 09.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Deutschland, Flugzeug, Luftfahrt, LSP, Luftsicherheitsbeauftragter, Deutsch, Luftfahrzeug, Luftsicherheitsprogramm, Luftsicherheitsbeauftragte, Betriebsgenehmigung, Luftsicherheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English