Genehmigung Luftfahrtunternehmen Änderung

    Änderungen an deutschen Luftfahrtunternehmen beantragen

    Wenn Sie handels- und gesellschaftsrechtliche Änderungen an Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen vornehmen möchten, müssen Sie diese melden und beantragen.

    Beschreibung

    Als deutsches Luftfahrtunternehmen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Änderungen in Ihrem Unternehmen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden und beantragen.

    Sie können folgende handels- und gesellschaftsrechtliche Änderungen an Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen beantragen:

    • Namensänderung
    • Sitzverlegung
    • Änderungen in der Geschäftsführung
    • neue Rechtsform
    • sonstige handels- oder gesellschaftsrechtliche Änderungen

    Die Änderungen müssen Sie, je nach Anliegen, durch geeignete Unterlagen nachweisen und bestätigen. Für den Antrag müssen Sie Mitglied des Unternehmens sein. Für die Änderung an Ihrem Luftfahrtunternehmen können Kosten entstehen.

    Nach Prüfung der mitgeteilten Änderung, erhalten Sie vom LBA

    • einen Bescheid,
    • die angepasste Betriebsgenehmigung und
    • gegebenenfalls das geänderte Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).

    Online-Dienst

    Änderungen an deutschen Luftfahrtunternehmen online beantragen

    ID: B100019_115611622

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 3115

    Fax: +49 531 3199

    E-Mail: aoc@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Allgemein:

    • Beschluss der Gesellschafterinnen und Gesellschafter über die Änderung
    • Handelsregistereintrag

    bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen:

    • neue Liste der Gesellschafterinnern und Gesellschafter
    • Staatsangehörigkeitsnachweise oder Ausweiskopien der Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • gegebenenfalls werden weitere Nachweise erforderlich, um den Nachweis der weiterhin bestehenden mehrheitlichen europäischen Gesellschafterbeteiligung am Eigentum und Kontrolle des Luftfahrtunternehmens zu führen. Diese werden je nach Komplexität der Gesellschaftsstrukturen nachgefordert.

    bei einer Namensänderung:

    • aktualisierte Versicherungsnachweise aller Luftfahrzeuge
    • geänderte Eigentumsnachweise beziehungsweise geänderte Miet- und Halterschaftsverträge oder Erklärung beider Vertragsparteien über den unveränderten Fortbestand der bestehenden Verträge aller Luftfahrzeuge

    bei Änderungen in der Geschäftsführung:

    • postalisch einzureichen: polizeiliche Führungszeugnisse der neuen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zur Vorlage bei einer Behörde, die maximal 6 Monate alt sind

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln - diese Unterlagen können Sie nachliefern.

    Voraussetzungen

    • Sie können die Änderung nur als Mitglied eines deutschen Luftfahrtunternehmens mit gültiger Betriebsgenehmigung beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Änderung eines deutschen Luftfahrtunternehmens online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Sie werden voraussichtlich noch nicht alle Informationen zu Antragsbeginn vorliegen haben. Daher können Sie im Laufe des Antragsverfahrens fehlende Informationen ergänzen und Unterlagen nachreichen.
    • Das LBA prüft im Anschluss, ob Ihr Luftfahrtunternehmen weiterhin alle notwendigen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
    • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen finalen Bescheid und Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Ihrem BundID-Konto abrufen und Sie erhalten postalisch Ihre geänderte Betriebsgenehmigung und gegebenenfalls das geänderte Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).

    Antrag per Post, E-Mail oder Fax:

    • Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
    • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 12 Wochen (Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit richtet sich danach, wie schnell die erforderlichen Informationen und Unterlagen an das LBA übermittelt werden können.)

    Kosten

    Bemerkung: Kosten, wenn Sie eine Änderung an Ihrem Luftfahrtunternehmen beantragen. Wenn Sie die Änderung der Geschäftsführung melden, entstehen für Sie keine Kosten.: Gebühr ab 250.00 EUR bis 3000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Stichwörter

    Änderung, Unternehmen, Geschäftsführung, Anschrift, Anzeige, Handelsrecht, umbenennen, Sitzverlegung, Unternehmensname, Personal, ändern, Geschäftsführer, Antragstellung, Luftfahrt, Hauptsitz, Geschäftsleitung, Firmenname, gesellschaftsrechtlich, Deutschland, Umzug, Verwaltung, handelsrechtlich, Namensänderung, beantragen, Bezeichnung, Geschäftsführerin, Antrag, Adresse, Änderungen, Gesellschaftsrecht, Name, Luftfahrtunternehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English