Anmeldung Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis für Gefahrgut im Luftverkehr Entgegennahme

    Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis für Gefahrgut im Luftverkehr beantragen

    Wenn Sie Personal im Gefahrgutbereich Luftverkehr schulen möchten, benötigen Sie eine Ausbilderzulassung und gegebenenfalls einen Qualifikationsnachweis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Gefahrgutschulungen im Luftverkehr durchführen möchten, benötigen Sie eine Ausbilderzulassung. Diese muss die Schulungsorganisation vor der ersten Schulung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für Sie beantragen. Das LBA prüft den Antrag und erteilt Ihnen die Zulassung zum Ausbilden.

    Mit der Ausbildungszulassung sind Sie berechtigt, die beantragten Module zu unterrichten.

    Zur Durchführung von Grund- und Wiederkehrenden Gefahrgutschulungen im Bereich Gefahrguttransport Luftverkehr müssen Sie innerhalb von 24 Monaten mindestens 2 Schulungen durchführen, um Ihre Zulassung aufrechtzuerhalten.

    Wenn Sie Gefahrgutschulungen für die Module A, C und F durchführen möchten, müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt umfassende Kenntnisse in der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr nachweisen. Dazu müssen Sie vor der ersten Schulung einen schriftlichen Qualifikationsnachweis in Form einer Prüfung erbringen.

    Sie können die Prüfung für den Qualifikationsnachweis maximal 3 Mal antreten. Zwischen dem 1. und 2. Versuch müssen mindestens 4 Wochen, zwischen dem 2. und 3. Versuch mindestens 6 Monate liegen.

    Online-Dienst

    Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis für Gefahrgut im Luftverkehr online beantragen

    ID: B100019_116418091

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32

    Adresse

    Postanschrift

    Kelsterbacher Straße 23

    65479 Raunheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-8250

    Fax: +49 531 23553398

    E-Mail: gefahrgut@lba.de

    E-Mail: dgor@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen müssen Sie für die Ausbilderzulassung einreichen:

    • Kopie eines gültigen Zertifikats für das zu schulende Modul
    • berufs- oder arbeitspädagogische Qualifikation nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder
      • andere Nachweise über didaktische Fähigkeiten oder
      • Nachweise über eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis über die Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr für die beantragten Module (ohne Module A, C und F)
    • zusätzlich erforderliche Unterlagen für Module A, C, und F: 
      • Nachweis über die umfassenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
      • Zertifikat des Qualifikationsnachweises

    Folgende Unterlagen müssen Sie für den Qualifikationsnachweis einreichen:

    • Kopie eines gültigen Zertifikats für das zu schulende Modul
      • Qualifikationsnachweis A: gültiges Zertifikat Modul A oder F (alle Gefahrenklassen)
      • Qualifikationsnachweis C: gültiges Zertifikat Modul C oder F (alle Gefahrenklassen)
      • Qualifikationsnachweis F: gültiges Zertifikat Modul F (alle Gefahrenklassen)
    • zusätzlich erforderlich, wenn Sie die Prüfung erstmalig ablegen:
      • Nachweis über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
      • berufs- oder arbeitspädagogische Qualifikation nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder
      • andere Nachweise über didaktische Fähigkeiten oder
      • Nachweise über eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die Ausbilderzulassung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit beantragen. 
    • Wenn Sie für Grund- und Wiederkehrende Gefahrgutschulungen ausbilden möchten, müssen Sie
      • über angemessene didaktische und fachliche Fähigkeiten verfügen und
      • erfolgreich eine Gefahrgutschulung für das zu schulende Modul absolviert haben.
    • Wenn Sie ausbilden und Schulungen für die Module A, C und F durchführen möchten, müssen Sie zusätzlich
      • umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr nachweisen und
      • vor erstmaliger Durchführung einer Schulung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen Qualifikationsnachweis in schriftlicher Form absolvieren. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Ausbilderzulassung und den Qualifikationsnachweis online über das Bundesportal oder schriftlich beantragen.

    Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
      • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Möglich sind die Dateiformate PDF, DOC, JPEG und PNG mit maximal 10 Megabyte pro Datei.

    Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis schriftlich beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und laden Sie dort die entsprechenden Antragsformulare herunter.
    • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn vorzugsweise per EMail zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das LBA.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
    • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen:
      • eine Bestätigung
      • einen Kostenbescheid
    • Sie bezahlen die Kosten.

    Fristen

    Geltungsdauer: 2 Jahre (Die Ausbilderzulassung wird einmalig erteilt und alle 2 Jahre durch gültige Zertifikate und Nachweis der Durchführung von mindestens 2 Schulungen innerhalb von 24 Monaten aufrechterhalten.)

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Der Qualifikationsnachweis muss vor Ablauf von 5 Jahren wiederholt werden.)

    Antragsfrist: 3 Monate (Wenn Sie die Wiederholungsprüfung beantragen, muss Ihr Antrag mindestens 3 Monate vor Ablauf des Qualifikationsnachweises beim LBA eingegangen sein.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch beim LBA einlegen.)

    Kosten

    Die Anmeldung zur Ausbilderzulassung ist kostenfrei.

    Anmeldung zum Qualifikationsnachweis. Für die Ablegung des Qualifikationsnachweises beim Luftfahrt-Bundesamt werden Kosten erhoben für: - Speditionsangestellte, die an der Abwicklung von Gefahrgut beteiligt sind - Angestellte von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, die gefährliche Güter annehmen Die Gebühren können per Überweisung bezahlt werden.: Gebühr 500.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Tätigkeitsmodul A, LBA, Gefahrgutschulung, Personalkategorie, Ausbildung, Luftverkehr, Ausbilderzulassung, Gefahrguttransport, Tätigkeitsmodul C, Qualifikation, Schulung, Qualifikationsnachweis, Grund-Gefahrgutschulung, Luftfahrt-Bundesamt, Gefahrgut, Modul, Tätigkeitsmodul F, Gefahrgutbeförderung, wiederkehrende Gefahrgutschulung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English