• Bartenshagen-Parkentin (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Ereignismeldung Gefahrguttransport im Luftverkehr Entgegennahme

Ereignis beim Gefahrguttransport im Luftverkehr melden

Sie waren an Unfällen und Ereignissen im Gefahrguttransport im Luftverkehr beteiligt, oder Ihnen sind Verstöße aufgefallen? Dann müssen Sie das innerhalb von 72 Stunden beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

Beschreibung

Wenn Ihnen Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr aufgefallen sind, oder Sie beteiligt waren, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Ereignisse melden. Auch eine anonyme Meldung ist möglich. Bestimmte Ereignisse beim Gefahrguttransport sind jedoch nur für Personen mit Gefahrgutschulung ersichtlich.

Beispiele für Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr sind:

  • Nichteinhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • Gefahrgüter wurden nicht ordnungsgemäß geladen
  • Gefahrgüter wurden nicht gesichert
  • die zuständige Pilotin oder der zuständige Pilot haben die Gefahrgüter ohne ihr Wissen transportiert

Ereignisse können sowohl am Boden als auch in der Luft stattgefunden haben.

Online-Dienst

Ereignis beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr online melden

ID: B100019_116418070

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32

Adresse

Postanschrift

Kelsterbacher Straße 23

65479 Raunheim

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-8250

Fax: +49 531 2355-8299

E-Mail: AS-FRA-GZ@lba.de

E-Mail: dgor@lba.de

E-Mail: gefahrgut@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 29.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Falls vorhanden, können Sie Unterlagen zur Klärung des Ereignisses einreichen, wie zum Beispiel

  • Luftfrachtbrief,
  • Annahmekontrollliste
  • Versendererklärung oder
  • Bilder des Ereignisses.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen für die Ereignismeldung erfüllen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Unfälle, Ereignisse und Verstöße beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr können Sie dem LBA online oder schriftlich per E-Mail melden.

Ereignisse online melden:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie das Online-Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
    • Für die Online-Meldung können Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
  • Anschließend senden Sie die Meldung ab.
  • Das LBA prüft Ihre Meldungen und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
  •  Mögliche Schritte sind:
    • Schutzmaßnahmen
    • Sanktionen
  • Das LBA sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung. Einen Bescheid erhalten Sie nicht.

Ereignismeldungen schriftlich per E-Mail senden:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de, öffnen Sie das Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
    • Um das Formular aufzurufen, müssen Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
    • Sie können das Formular auch auf der Website des LBA aufrufen.
  • Speichern Sie das ausgefüllte Formular und senden Sie es per E-Mail an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihre Meldung und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
  •  Mögliche Schritte sind:
    • Schutzmaßnahmen
    • Sanktionen

Fall Sie die Meldung nicht anonym stellen, meldet sich das LBA gegebenenfalls bei Rückfragen bei Ihnen.

Fristen

Sie müssen das Ereignis innerhalb von 72 Stunden melden.

Bearbeitungsdauer

1 bis 5 Tage (Die Bearbeitungsdauer gilt für den Regelfall und hängt von der Schwere des Ereignisses ab.)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 25.06.2024

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Gefahrguttransport, LBA, Explosivstoffe, Gefahrgut, Luftfahrt-Bundesamt, Luftverkehr, Gefahrgutzwischenfall, Ereignismeldung Gefahrgut, occurence, Dangerous goods

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English