Ereignis beim Gefahrguttransport im Luftverkehr melden
Sie waren an Unfällen und Ereignissen im Gefahrguttransport im Luftverkehr beteiligt, oder Ihnen sind Verstöße aufgefallen? Dann müssen Sie das innerhalb von 72 Stunden beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.
Beschreibung
Wenn Ihnen Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr aufgefallen sind, oder Sie beteiligt waren, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Ereignisse melden. Auch eine anonyme Meldung ist möglich. Bestimmte Ereignisse beim Gefahrguttransport sind jedoch nur für Personen mit Gefahrgutschulung ersichtlich.
Beispiele für Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr sind:
- Nichteinhaltung der Gefahrgutvorschriften
- Gefahrgüter wurden nicht ordnungsgemäß geladen
- Gefahrgüter wurden nicht gesichert
- die zuständige Pilotin oder der zuständige Pilot haben die Gefahrgüter ohne ihr Wissen transportiert
Ereignisse können sowohl am Boden als auch in der Luft stattgefunden haben.
Online-Dienst
Ereignis beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr online melden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32
Adresse
Postanschrift
Kelsterbacher Straße 23
65479 Raunheim
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 531 2355-8250
Fax: +49 531 2355-8299
E-Mail: AS-FRA-GZ@lba.de
E-Mail: dgor@lba.de
E-Mail: gefahrgut@lba.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Falls vorhanden, können Sie Unterlagen zur Klärung des Ereignisses einreichen, wie zum Beispiel
- Luftfrachtbrief,
- Annahmekontrollliste
- Versendererklärung oder
- Bilder des Ereignisses.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen für die Ereignismeldung erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nr. 800/2013 der Kommission vom 14. August 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
- ICAO Doc 9248 - Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods
Verfahrensablauf
Unfälle, Ereignisse und Verstöße beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr können Sie dem LBA online oder schriftlich per E-Mail melden.
Ereignisse online melden:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie das Online-Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
- Für die Online-Meldung können Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
- Anschließend senden Sie die Meldung ab.
- Das LBA prüft Ihre Meldungen und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
- Mögliche Schritte sind:
- Schutzmaßnahmen
- Sanktionen
- Das LBA sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung. Einen Bescheid erhalten Sie nicht.
Ereignismeldungen schriftlich per E-Mail senden:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de, öffnen Sie das Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
- Um das Formular aufzurufen, müssen Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
- Sie können das Formular auch auf der Website des LBA aufrufen.
- Speichern Sie das ausgefüllte Formular und senden Sie es per E-Mail an das LBA.
- Das LBA prüft Ihre Meldung und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
- Mögliche Schritte sind:
- Schutzmaßnahmen
- Sanktionen
Fall Sie die Meldung nicht anonym stellen, meldet sich das LBA gegebenenfalls bei Rückfragen bei Ihnen.
Fristen
Sie müssen das Ereignis innerhalb von 72 Stunden melden.
Bearbeitungsdauer
1 bis 5 Tage (Die Bearbeitungsdauer gilt für den Regelfall und hängt von der Schwere des Ereignisses ab.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 25.06.2024
Stichwörter
Luftfahrt-Bundesamt, LBA, Dangerous goods, Explosivstoffe, Gefahrguttransport, Gefahrgutzwischenfall, Luftverkehr, Ereignismeldung Gefahrgut, Gefahrgut, occurence