Ereignismeldung Gefahrguttransport im Luftverkehr Entgegennahme

    Ereignis beim Gefahrguttransport im Luftverkehr melden

    Sie waren an Unfällen und Ereignissen im Gefahrguttransport im Luftverkehr beteiligt, oder Ihnen sind Verstöße aufgefallen? Dann müssen Sie das innerhalb von 72 Stunden beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr aufgefallen sind, oder Sie beteiligt waren, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

    Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Ereignisse melden. Auch eine anonyme Meldung ist möglich. Bestimmte Ereignisse beim Gefahrguttransport sind jedoch nur für Personen mit Gefahrgutschulung ersichtlich.

    Beispiele für Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr sind:

    • Nichteinhaltung der Gefahrgutvorschriften
    • Gefahrgüter wurden nicht ordnungsgemäß geladen
    • Gefahrgüter wurden nicht gesichert
    • die zuständige Pilotin oder der zuständige Pilot haben die Gefahrgüter ohne ihr Wissen transportiert

    Ereignisse können sowohl am Boden als auch in der Luft stattgefunden haben.

    Online-Dienst

    Ereignis beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr online melden

    ID: B100019_116418070

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32

    Adresse

    Postanschrift

    Kelsterbacher Straße 23

    65479 Raunheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-8250

    Fax: +49 531 2355-8299

    E-Mail: AS-FRA-GZ@lba.de

    E-Mail: dgor@lba.de

    E-Mail: gefahrgut@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Falls vorhanden, können Sie Unterlagen zur Klärung des Ereignisses einreichen, wie zum Beispiel

    • Luftfrachtbrief,
    • Annahmekontrollliste
    • Versendererklärung oder
    • Bilder des Ereignisses.

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine Voraussetzungen für die Ereignismeldung erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Unfälle, Ereignisse und Verstöße beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr können Sie dem LBA online oder schriftlich per E-Mail melden.

    Ereignisse online melden:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie das Online-Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
      • Für die Online-Meldung können Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
    • Anschließend senden Sie die Meldung ab.
    • Das LBA prüft Ihre Meldungen und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
    •  Mögliche Schritte sind:
      • Schutzmaßnahmen
      • Sanktionen
    • Das LBA sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung. Einen Bescheid erhalten Sie nicht.

    Ereignismeldungen schriftlich per E-Mail senden:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de, öffnen Sie das Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
      • Um das Formular aufzurufen, müssen Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
      • Sie können das Formular auch auf der Website des LBA aufrufen.
    • Speichern Sie das ausgefüllte Formular und senden Sie es per E-Mail an das LBA.
    • Das LBA prüft Ihre Meldung und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
    •  Mögliche Schritte sind:
      • Schutzmaßnahmen
      • Sanktionen

    Fall Sie die Meldung nicht anonym stellen, meldet sich das LBA gegebenenfalls bei Rückfragen bei Ihnen.

    Fristen

    Sie müssen das Ereignis innerhalb von 72 Stunden melden.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 5 Tage (Die Bearbeitungsdauer gilt für den Regelfall und hängt von der Schwere des Ereignisses ab.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Luftfahrt-Bundesamt, LBA, Dangerous goods, Explosivstoffe, Gefahrguttransport, Gefahrgutzwischenfall, Luftverkehr, Ereignismeldung Gefahrgut, Gefahrgut, occurence

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English