Bestimmung eines Prüfers (Einzelbestimmung) Genehmigung

    Einzelbestimmung von Prüferinnen und Prüfern beantragen

    Wenn Sie eine praktische Prüfung zum Erwerb einer Lizenz oder der Berechtigung ablegen wollen, können Sie einen Antrag auf Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers des Luftfahrt-Bundesamtes stellen.

    Beschreibung

    Als Bewerberin oder Bewerber zum Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen gemäß "Teil-FCL" (Flight Crew Licensing), können Sie für Ihre Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers beantragen.

    Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, die abweichend zum normalen Verfahren (Prüfer-Pool) erfolgt. Eine entsprechende Einzelbestimmung können Sie nur beantragen, wenn für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), kein Prüfer-Pool genehmigt wurde oder keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar ist.

    Der Prüfer-Pool ist eine Liste von anerkannten Prüferinnen und Prüfern, die zur Abnahme von praktischen Prüfungen an einer zugelassenen "ATO" berechtigt sind.

    Online-Dienst

    Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers online beantragen

    ID: B100019_109449421

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

    Voraussetzungen

    • Für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), ist kein Prüfer-Pool genehmigt oder es ist keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar.
    • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
    • Bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Eine Einzelbestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers können Sie online beantragen:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen (Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Luftfahrt-Bundesamt, Einzelbestimmung, IR SE, LBA, CPL IR SE, Pilotin, Instrumentenflugberechtigung, Luftfahrtpersonal, Bewerberin, Prüferin, Berufspilotin, CPL, Lizenz, Bewerber, IR ME, MPL, Luftfahrzeug, mehrmotorige Luftfahrzeuge, Flugzeug A, Berufspilot, Mehrköpfige Flugbesatzungen, Luftfahrt, Hubschrauber H, Pilot, einmotorige Luftfahrzeuge, Praktische Prüfung, Prüfer, CPL IR ME

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English