• Fitzbek (Landkreis Steinburg, Schleswig-Holstein)
Anzeige einer praktischen Prüfung Entgegennahme

Praktische Prüfung anzeigen

Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen. Hierbei geben Sie Informationen zur Bewerberin beziehungsweise zum Bewerber sowie Prüfungsdetails an.

Beschreibung

Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen.

Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden

  • für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL),
  • die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR).

Als Prüferin oder Prüfer müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt eine praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor der geplanten Prüfung melden. Sie können die Meldung als deren Vertretung vornehmen.

Wenn der von Ihnen angezeigte Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitteilen.

Online-Dienst

Praktische Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt online anzeigen

ID: B100019_109449409

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Einverständniserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
    • Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Verfahrensablauf

Eine praktische Prüfung können Sie online anzeigen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie die Anzeige einer praktischen Prüfung aus.
  • Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
  • Senden Sie die Anzeige online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

Fristen

Antragsfrist: 7 Tage (Sie müssen die praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor deren Durchführung beim Luftfahrt-Bundesamt melden.)

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.)

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 10.11.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Luftfahrtpersonal, Mehrköpfige Flugbesatzungen, Instrumentenflugberechtigung mehrmotorige Luftfahrzeuge, Lizenz, Instrumentenflugberechtigung einmotorige Luftfahrzeuge, IR SE, Luftfahrt, CPL IR, Lizenz für Berufspiloten, Basisinstrumentenflugberechtigung, Kompetenzbasierte-Instrumentenflugberechtigung, BIR, mehrmotorige Luftfahrzeuge, Praktische Prüfung, IR ME, CPL, MPL, Instrumentenflugberechtigung, Luftfahrzeug, CB-IR ME Kompetenzbasierte-Instrumentenflugberechtigung, Lizenz für Verkehrspiloten, Anzeige Praktische Prüfung, PPL As, CB-IR SE, ATPL, LBA, Luftfahrt-Bundesamt, Berufspiloten mit Instrumentenflugberechtigung, Privatpilotenlizenz auf Luftschiffen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English