• Guggenhausen (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg)
Bundeswehr-Dienstzeiten Anrechnung

Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten als Erfahrung in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen

Wenn Sie eine Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Teil-66 anstreben und bereits über Qualifikationen verfügen, können Sie die Genehmigung von Bonuspunkten beantragen. Dadurch kann die Nachweispflicht von Modulprüfungen (teilweise) entfallen.

Beschreibung

Als luftfahrzeugtechnisches Personal der Bundeswehr oder ehemalige Angehörige der Bundeswehr können Sie die zur Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugen notwendige Erfahrung unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkennen lassen.

Der Grad der Gleichwertigkeit der Instandhaltung an militärischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät im Vergleich zu der an zivilen Luftfahrzeugen bestimmt die Höhe der Anrechnung.

Jedem Luftfahrzeug sind bestimmte Tätigkeiten anhand der relevanten Ausbildungs- und Tätigkeitsnummern (ATN) beziehungsweise der Identifizierungsnummer im Tätigkeitsinformationsverfahren der Bundeswehr (TIV-ID) zugeordnet.

Verfügen Sie bereits über eine Lizenz nach DEMAR 66, kann diese ebenfalls als Erfahrungsnachweis für bestimmte Kategorien genutzt werden.

Das LBA ist für die Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten zuständig.

Den Antrag auf Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten können Sie online über das Bundesportal stellen.

Online-Dienst

Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten online beantragen

ID: B100019_109121386

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behör-dengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal

Öffnungszeiten

Telefonzeiten: Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 23555297

Fax: +49 531 23555297

E-Mail: aml@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 26.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anrechnung von Dienstzeiten bei der Bundeswehr als praktische Tätigkeit zum Erwerb einer Lizenz nach Teil-66
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über luftfahrzeugtechnische praktische Erfahrung in der Bundeswehr
  • Nachweise über relevante ATN, ATB, TIV-ID
  • bei Vertretung:
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)
  • bei einer Adresse im Ausland:
    • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Hinweis:
Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

Eine Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten können beantragen:

  • natürliche Personen (aus Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder
  • Organisationen in Vertretung

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie sind mündig; das heißt handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.

Sie sind eingesetzt als luftfahrzeugtechnisches Personal der Bundeswehr oder sind ehemalige Angehörige der Bundeswehr mit relevanten Diensterfahrungen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Die Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten Sie einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie das Formular aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Sie erhalten Sie einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

Fristen

Dokumente, die zum Nachweis des Grundwissens und Erfahrungen eingereicht werden, dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Dies gilt ebenso für den eigentlichen Lizenzantrag.

Bearbeitungsdauer

1 Monat (Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 10.11.2022

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Technisches Personal, Anrechnung, Lizenz, Freigabeberechtigtes Personal, Instandhaltung von Luftfahrzeugen, Bundeswehr, Instandhaltung von militärischen Luftfahrzeugen, Dienstzeit, Certifying Staff, Erfahrung, DEMAR 66, Luftfahrzeug, Luftfahrt, Part-66, Teil-66, LBA, Luftfahrt-Bundesamt, Anerkennung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English