Bundeswehr-Dienstzeiten Anrechnung

    Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten als Erfahrung in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen

    Wenn Sie eine Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Teil-66 anstreben und bereits über Qualifikationen verfügen, können Sie die Genehmigung von Bonuspunkten beantragen. Dadurch kann die Nachweispflicht von Modulprüfungen (teilweise) entfallen.

    Beschreibung

    Als luftfahrzeugtechnisches Personal der Bundeswehr oder ehemalige Angehörige der Bundeswehr können Sie die zur Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugen notwendige Erfahrung unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkennen lassen.

    Der Grad der Gleichwertigkeit der Instandhaltung an militärischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät im Vergleich zu der an zivilen Luftfahrzeugen bestimmt die Höhe der Anrechnung.

    Jedem Luftfahrzeug sind bestimmte Tätigkeiten anhand der relevanten Ausbildungs- und Tätigkeitsnummern (ATN) beziehungsweise der Identifizierungsnummer im Tätigkeitsinformationsverfahren der Bundeswehr (TIV-ID) zugeordnet.

    Verfügen Sie bereits über eine Lizenz nach DEMAR 66, kann diese ebenfalls als Erfahrungsnachweis für bestimmte Kategorien genutzt werden.

    Das LBA ist für die Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten zuständig.

    Den Antrag auf Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten können Sie online über das Bundesportal stellen.

    Online-Dienst

    Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten online beantragen

    ID: B100019_109121386

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behör-dengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 23555297

    Fax: +49 531 23555297

    E-Mail: aml@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anrechnung von Dienstzeiten bei der Bundeswehr als praktische Tätigkeit zum Erwerb einer Lizenz nach Teil-66
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis über luftfahrzeugtechnische praktische Erfahrung in der Bundeswehr
    • Nachweise über relevante ATN, ATB, TIV-ID
    • bei Vertretung:
      • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)
    • bei einer Adresse im Ausland:
      • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

    Hinweis:
    Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    Eine Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten können beantragen:

    • natürliche Personen (aus Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder
    • Organisationen in Vertretung

    Weitere Voraussetzungen:

    • Sie sind mündig; das heißt handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.

    Sie sind eingesetzt als luftfahrzeugtechnisches Personal der Bundeswehr oder sind ehemalige Angehörige der Bundeswehr mit relevanten Diensterfahrungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten Sie einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

    Antrag per Post oder Fax:

    • Rufen Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des LBA auf.
    • Füllen Sie das Formular aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
    • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
    • Sie erhalten Sie einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

    Fristen

    Dokumente, die zum Nachweis des Grundwissens und Erfahrungen eingereicht werden, dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Dies gilt ebenso für den eigentlichen Lizenzantrag.

    Bearbeitungsdauer

    1 Monat (Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Teil-66, Dienstzeit, Lizenz, Luftfahrt, Instandhaltung von Luftfahrzeugen, LBA, Certifying Staff, Bundeswehr, Instandhaltung von militärischen Luftfahrzeugen, Luftfahrt-Bundesamt, DEMAR 66, Freigabeberechtigtes Personal, Anerkennung, Erfahrung, Technisches Personal, Anrechnung, Luftfahrzeug, Part-66

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English