• Priestewitz (Landkreis Meißen, Sachsen)
Bonuspunktebericht Genehmigung

Genehmigung von Bonuspunkten für Teil-66-Lizenz beantragen

Wenn Sie eine Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Teil-66 anstreben und bereits über Qualifikationen verfügen, können Sie die Genehmigung von Bonuspunkten beantragen. Dadurch kann die Nachweispflicht von Modulprüfungen (teilweise) entfallen.

Beschreibung

Für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen ist unter anderem eine Teil-66-Lizenz notwendig. Um eine Lizenz nach Teil-66 zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie bestimmte Modulprüfungen bestanden haben. Mit der Hilfe von Bonuspunkten können Sie von dieser Nachweispflicht ganz oder teilweise befreit werden. Bonuspunkte erhalten Sie, wenn Sie über gleichwertige Qualifikationen verfügen und diese nachweisen können. Ihre Qualifikationen werden dann mit den regulär erforderlichen Modulprüfungen verglichen.

Wenn Sie Bonuspunkte erhalten möchten, sollten Sie vor der Antragstellung Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) klären.

Bei der Beantragung von Bonuspunkten müssen Sie

  • Angaben zur antragstellenden Person angeben,
  • darstellen, inwieweit die angegebenen Qualifikationen und Erfahrungen, denen der Modulprüfungen entsprechen,
  • zusätzliche Unterlagen hochladen, die die Genehmigung Ihrer Bonuspunkte bestätigen.

Mit der Genehmigung Ihrer Bonuspunkte erhalten Sie als Ergebnis der Bonuspunkteübertragung einen Bescheid in Form eines Genehmigungsdokuments.

Beachten Sie bei der Beantragung, dass Bonuspunkte, die bereits im Bonuspunktebericht stehen, nicht erneut beantragt werden müssen.

Online-Dienst

Genehmigung von Bonuspunkten online beantragen

ID: B100019_109121375

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • giropay

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal

Öffnungszeiten

Telefonzeiten: Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 23555297

Fax: +49 531 23555297

E-Mail: aml@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 26.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung von Bonuspunkten
  • Personalausweis oder Reisepass

Nachweise Ihrer notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen Bei Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)

bei einer Adresse im Ausland:

  • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine natürliche Person.
  • Sie sind mündig, das heißt, Sie sind handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
  • Sie verfügen über die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen mit den einhergehenden bestätigenden Unterlagen.
  • Es wird unbedingt empfohlen, Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts zu klären, bevor Sie Ihren Antrag stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Die Genehmigung von Bonuspunkten können Sie online beantragen:

  • Klären Sie Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts, bevor Sie Ihren Antrag stellen.
  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

Fristen

Geltungsdauer: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer

2 bis 5 Monate (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Hinweise (Besonderheiten)

Das Luftfahrt-Bundesamt bescheinigt nur Bonuspunkte für in Deutschland erworbene Abschlüsse.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 10.11.2022

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Technisches Personal, Credits, Credit report, Part-66, Bonuspunktebericht, Teil-66, Instandhaltung von Luftfahrzeugen, Approval, Luftfahrt, Lizenz, Freigabeberechtigtes Personal, Certifying Staff, Luftfahrzeug, Teil-66-Lizenz, Anerkennung, Anrechnung, Genehmigung, Bonuspunkte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English