Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal, das in eigenem Namen handelt (IARS) Erteilung

    Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal beantragen, das in eigenem Namen handelt (IARS)

    Wenn Sie als Lufttüchtigkeitspersonal in eigenem Namen handeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung (IARS-Berechtigung) dazu beantragen, verlängern oder erneuern lassen.

    Beschreibung

    Mit der IARS-Berechtigung (Independent Airworthiness Review Staff) können Sie Tätigkeiten als Lufttüchtigkeitspersonal, das in eigenem Namen handelt, ausführen. Bei der Ersterteilung beantragen Sie auch die Anmeldung zu den notwendigen Prüfungen.

    Sie haben auch die Möglichkeit, eine bereits erhaltene Berechtigung zu verlängern oder zu erneuern.

    Bei der Beantragung geben Sie Daten zur antragstellenden Person sowie zu Ihrer gültigen Teil-66-Lizenz an.

    Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist für die Beantragung, Verlängerung oder Erneuerung der IARS-Berechtigung zuständig.

    Den Antrag auf IARS-Berechtigung können Sie online über das Bundesportal stellen.

    Online-Dienst

    Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal, das in eigenem Namen handelt (IARS), online beantragen, verlängern oder erneuern lassen

    ID: B100019_109318267

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 23555297

    Fax: +49 531 23555297

    E-Mail: aml@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    für die Erteilung:

    • aktuelle gültige Lizenz nach Teil-66
    • Nachweis der Zuverlässigkeit

    für die Verlängerung oder Erneuerung:

    • Übersicht über die im letzten Berechtigungszeitraum durchgeführten Prüfungen der Lufttüchtigkeit und
    • Kopien der ausgestellten Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit

    bei Vertretung:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)
    • bei einer Adresse im Ausland:
    • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

    Hinweis:

    Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln - diese Unterlagen können Sie nachliefern.

    Welche Unterlagen in ihrem Fall er

    Voraussetzungen

    • Sie sind eine natürliche Person (aus dem Inland, einem EU-Staat oder Drittstaat).
    • Sie sind mündig. Das heißt, Sie sind handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
    • Sie sind zuverlässig gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).
    • Sie haben das Mindestalter zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht (18 Jahre).
    • Es dürfen keine Strafverfahren gegen Sie schweben.
    • Um die Berechtigung erstmalig zu erhalten, müssen Sie folgende Prüfungen nach der Antragstellung erfolgreich absolvieren:
      • eine schriftliche Prüfung (MCQ),
      • eine mündliche Prüfung (Fachgespräch) und
      • eine praktische Prüfung (ARC unter Aufsicht).

    Hinweis: Spätestens beim Prüfungsantritt müssen Sie über eine gültige Teil-66-Lizenz verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal beantragen, verlängern oder erneuern müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Gehen Sie bitte wie folgt vor:

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag.
    • Nach der Bearbeitung durch das LBA wird die antragstellende Person zur Prüfung eingeladen
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und Sie erhalten die Dokumente. 

    Hinweise zur Ersterteilung:
     

    • Sie können die Daten zu Ihrer gültigen Teil-66-Lizenz bis spätestens zum Prüfungsantritt nachreichen.
    • Sie entscheiden, ob Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet werden möchten oder einen abweichenden Prüfungstermin wahrnehmen möchten.
    • Anschließend entscheiden Sie, wie Sie den Nachweis der Zuverlässigkeit erbringen möchten und übermitteln die erforderlichen Unterlagen.
    • Nach der Bearbeitung durch das LBA erhalten Sie bei der Ersterteilung eine Ladung zur theoretischen Prüfung.
    • Die Prüfung mit Multiple-Choice-Aufgaben findet in Braunschweig statt.
    • Mit dem positiven Prüfungsergebnis der theoretischen Prüfung erhalten Sie auch die Aufforderung zum Fachgespräch sowie zur Lufttüchtigkeitsprüfung unter Aufsicht Für die folgende Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsladung, nachdem die Termine vereinbart wurden.
    • Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen direkt im Anschluss an die Prüfung mündlich mitgeteilt. Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie zudem vor Ort den Bescheid.

    Hinweise zur Verlängerung oder Erneuerung:

    • Übermitteln Sie eine Übersicht über die im letzten Berechtigungszeitraum durchgeführten Prüfungen der Lufttüchtigkeit und Kopien der ausgestellten Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit.
    • Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet die Unterlagen im Original und postalisch an das LBA zu senden.
    • Im Laufe des Antragsverfahrens können Sie fehlende Informationen ergänzen und fehlende Unterlagen nachreichen. Spätestens bei Prüfungsantritt müssen die fehlenden Informationen und Unterlagen nachgereicht sein.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Gültigkeit der Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal, das in eigenem Namen handelt)

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Für die IARS-Berechtigung muss eine gültige Teil-66-Lizenz vorliegen. Die Gültigkeit der Teil-66-Lizenz liegt bei 5 Jahren.)

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 18 Monate (Die Bearbeitung richtet sich danach, wie schnell die erforderlichen Informationen und gegebenenfalls Unterlagen von der antragstellenden Person an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermittelt werden können. Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.)

    Kosten

    - Für Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Prüfungen und Überprüfungen für die Erteilung der Erlaubnis erhalten Sie einen Gebührenbescheid und müssen die anfallenden Gebühren bezahlen. - Reise- und Übernachtungskosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Durchführung von Prüfungen und Überprüfungen für die Erteilung der Erlaubnis müssen Sie selbst bezahlen.: Gebühr ab 100.00 EUR bis 700.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    IARS-Berechtigung, Instandhaltung von Luftfahrzeugen, Independent Certifying Staff, Unabhängiges Freigabeberechtigtes Personal, Part-66, LBA, Teil-ML, Luftfahrzeug, Luftfahrt, ARS, Freigabeberechtigtes Personal, Luftfahrt-Bundesamt, IARS, Teil-66, Berechtigung, Part-ML, Airworthiness Review Staff, ARS-Berechtigung, Technisches Personal, Organisation, Lizenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English