Ergebnisbescheid von theoretischen Prüfungen für Luftfahrtpersonal Ausstellung Rücktritt

    Rücktritt von einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal erklären

    Sie haben sich für eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt angemeldet? Ein Rücktritt ist auf Antrag möglich, wenn Sie einen triftigen Grund vorweisen können.

    Beschreibung

    Mit der Rücktrittserklärung können Sie von einer bereits beantragten Prüfungssitzung beim Luftfahrt-Bundesamt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung richtet sich an Luftfahrtpersonal.

    Ein Rücktritt ist aus Krankheitsgründen oder anderen triftigen Gründen (zum Beispiel Todesfall in der Familie oder Erkrankung des Kindes) möglich.

    Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Nachweise verfügen.

    Nach Bearbeitung der Rücktrittserklärung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten Sie einen Bescheid über die Zurückweisung oder Akzeptanz des Rücktritts. Je nach Akzeptanz oder Zurückweisung eines Rücktrittes gilt die beantragte Prüfungsarbeit als "entschuldigt" oder "unentschuldigt".

    Online-Dienst

    Rücktritt von der theoretischen Prüfung online melden

    ID: B100019_109088039

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 23554299

    Telefon Festnetz: +49 531 23554280

    E-Mail: bewerbermeldungen@lba.de

    E-Mail: theoriepruefungen@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise, zum Beispiel ein Attest
    • bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung

    Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Rücktrittsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Ein Rücktritt von einer beantragten Prüfungssitzung kann stets nur aus triftigen Gründen erfolgen.
    • Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen nach Prüfungstermin erklärt werden
    • Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen erklärt werden
    • Die Prüfungsunfähigkeit muss ausreichend und spätestens 5 Kalendertage nach Eingang der Rücktrittserklärung nachgewiesen werden.
    • Bei Krankheit reichen Sie bitte alle Nachweisdokumente im Original per Post ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch 
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

    Verfahrensablauf

    Um von einer bereits beantragten Prüfungssitzung zurückzutreten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Nach Eingang der Erklärung bearbeitet das Luftfahrt-Bundesamt die Unterlagen. Anschließend wird ein Bescheid digital an das Postfach versendet.
    • Alternativ: Füllen Sie das Rücktrittsformular auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes aus und senden es per Post, Fax oder per E-Mail an die angegebene Adresse. Bei Versand per E-Mail muss die eigenhändige Unterschrift zum Beispiel als PDF-Anhang erkennbar sein.

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Tage (nach Prüfungstermin)

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 7 Tage (Eine Rücktrittserklärung kann erst nach fristgerechtem Eingang der beschriebenen schriftlichen Nachweise bearbeitet und damit berücksichtigt werden. Die Erteilung des Prüfungsbescheids erfolgt zeitnah nach der Antragstellung.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Beitrag kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht anerkannt wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 03.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Pilotinnen, Bevollmächtigte, Abnahme, Bevollmächtigter, Sprechfunkprüfung, Prüferin, Lizenz, Übermittlung, Prüfer, Theorie, Prüfende, Antrag, Person, Syllabus, Prüfender, Piloten, Theorieprüfung, Rücktritt, Prüfungssitzung, Luftfahrt, Theoretische Prüfung, Prüfung, Prüfling

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English