Abnahme einer oder einer weiteren theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal beantragen
Wenn Sie eine Erlaubnis für Luftfahrtpersonal erlangen möchten, müssen Sie eine theoretische Prüfung ablegen.
Beschreibung
Mit dem Antrag auf Abnahme einer theoretischen Prüfung können Sie als angehende:
- Piloten oder Pilotinnen,
- Flugdienstberater oder Flugdienstberaterinnen oder
- Flugtechniker oder Flugtechnikerinnen
die Abnahme folgender theoretischer Prüfungen beantragen:
- ATPL (A)
- ATPL (A) Bridge
- CPL (A)
- CPL (A) Bridge
- MPL (A)
- ATPL (H) VFR
- ATPL (H) IFR
- ATPL (H) IFR Bridge
- CPL (H)
- CPL (H) Bridge
- CPL (As)
- CPL (As) Bridge
- IR
- CB-IR
- FI Zeugnis (A)
- FI Zeugnis (H)
- FDB
- FTH
- BIR
Außerdem können Sie im Zusammenhang mit Ihrer Theorieprüfung die Abnahme der für Ihre angestrebte Erlaubnis notwendige Sprechfunkprüfungen AZF, AZFE, BZF I, BZFE beantragen.
Zur Abnahme einer theoretischen Prüfung benötigt das Luftfahrt-Bundesamt von Ihnen:
- Angaben zur antragstellenden Person
- Angaben zur Lizenz
- Angaben zu fachlichen Daten zum Antrag.
Bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.
Mit Antrag auf Abnahme einer ersten theoretischen Prüfungssitzung erhalten Sie vom Luftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, die im Rahmen Ihrer Ausbildung erforderliche theoretische Prüfung zu absolvieren und einen Prüfungsbescheid zu erlangen.
Online-Dienst
Abnahme einer oder einer weiteren theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- giropay
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 531 23554299
Telefon Festnetz: +49 531 23554280
E-Mail: bewerbermeldungen@lba.de
E-Mail: theoriepruefungen@lba.de
Internet
erforderliche Unterlagen
für die Beantragung einer theoretischen Prüfung:
- Nachweis der Prüfungsempfehlung (höchstens 12 Monate alt)
- gegebenenfalls Vorlizenz
für eine weitere Prüfungssitzung:
- erneuter Nachweis der Prüfungsempfehlung in allen Fächern, welche Sie im Rahmen der weiteren Prüfungssitzung beantragen möchten
wenn Ihre Ausbildungsorganisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamts fällt:
- Zeugnis der Approved Training Organisation/Ausbildungsorganisation (ATO), bei der die Ausbildung durchgeführt wurde
- Nachweis, dass die ATO für die vorgenommene Ausbildung zugelassen ist (Anlage zum Zeugnis)
- Prüfungsempfehlung für die beantragten Fächer mit Datum des Abschlusses der Ausbildung in dem jeweiligen Fach (Datum des schulinternen Abschlusstests)
- Nachweis, dass die Theorieausbildung gemäß des genehmigten Ausbildungsprogrammes und im geforderten Umfang durchgeführt wurde
- bei Absolvierung eines Fernlehrganges, Nachweis der Fernlehrgangsphase und des erforderlichen Nahunterrichts
- bei Ausbildungen, die den Besitz einer Ausgangslizenz voraussetzen, ist die Lizenz in Kopie beizufügen
- Schriftliche Erklärung, dass sich der Bewerber oder die Bewerberin aktuell in keinem anderen Land in einem Prüfungsdurchlauf befindet
für die Anrechnung theoretischer Kenntnisse:
- eingescrannte Kopie Ihrer eigenen Lizenz bei Piloten oder Pilotinnen mit vorhandener Teil-FCL, JAR-FCL (optional)
- Bei Piloten oder Pilotinnen mit vorhandener Drittstaaten-Lizenz (ATPL) ist der Zustimmungsbescheid des Referats L1 (LBA) über entsprechende Ausbildungserleichterungen erforderlich
bei Beantragung einer Sprechfunkprüfung:
- eingescannte Kopie des bereits vorhandenen Flugfunkzeugnisses (optional)
bei Vertretung erforderlich:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Voraussetzungen
Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal beantragen:
- Bevor der Antrag gestellt werden kann, müssen Sie über die von der ATO ausgestellten Prüfungsempfehlung verfügen.
- gegebenenfalls Vorlizenzen
Abnahme einer weiteren theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal beantragen:
- Es muss bereits ein Antrag auf eine erste Prüfungssitzung gestellt worden sein.
- Die Prüfung wurde nicht endgültig bestanden.
- Sie können den Antrag auf eine weitere Prüfungssitzung nur stellen, wenn der Zwischenbescheid Ihrer vorhergehenden Prüfungssitzung oder Prüfungssitzungen vorliegt.
Bevor der Antrag gestellt werden kann, müssen Sie über die von der Approved Training Organisation/Ausbildungsorganisation (ATO) ausgestellten Nachweise verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
- VO (EU) Nr. 1178/2011 ARA.FCL.300(1)
- VO (EU) 2020/723 Artikel 3
- § 4 Absatz 2 Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) in Verbindung mit NfL II 44/95 (Verwaltungsvereinbarung)
- § 63 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Prüfungsordnung zur Durchführung der Theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Verfahrensablauf
Um eine oder eine weitere theoretische Prüfung zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie eine Ladung und gegebenenfalls ein Kostenbescheid. Die digital ausgestellten Dokumente werden dann in Ihrem Postfach beim Nutzerkonto Bund abgelegt.
- Sie rufen die Ladung und den Kostenbescheid über das Postfach des Nutzerkonto Bund ab. Sie bezahlen mit dem im Kostenbescheid beschriebenen Möglichkeiten die Leistung.
Nachdem die beantragte theoretische Prüfung absolviert wurde, versendet das Luftfahrt-Bundesamt einen Prüfungsbescheid über das Bundesportal an Ihr Postfach. Sie rufen den Bescheid über das Postfach des Nutzerkonto Bund ab.
Fristen
Antragsfrist: 14 Tage (Eine Prüfung ist innerhalb eines Zeitraums von längstens 18 Monaten abzulegen. Wenn Sie in der Vergangenheit bereits einen Antrag auf Abnahme auf eine theoretische Prüfung gestellt haben und: - in 6 Sitzungen nicht bestanden haben, - Prüfungsarbeiten nach dem 4. Versuch nicht bestanden haben oder - die 18-Monatsfrist nicht einhalten können, überprüfen Sie mit Ihrer Ausbildungsleitung, ob alle notwendigen Voraussetzungen für einen erneuten Antrag gegeben sind und stellen Sie bitte einen erneuten Antrag auf erste Prüfungssitzung.)
Bearbeitungsdauer
Der Versand der Ladung und des Kostenbescheids zur theoretischen Prüfung erfolgt in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.
Kosten
Je nach Art der Prüfung fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr ab 90.00 EUR bis 570.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Erneute Ladung wegen Nichtteilnahme an einer Prüfung, Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr 40.00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 03.11.2023
Stichwörter
Lizenz, Bevollmächtigte, Prüferin, Pilotinnen, Prüfungssitzung, Abnahme, Prüfung, Syllabus, Prüfer, Bevollmächtigter, Prüfende, Theorie, Übermittlung, Antrag, Piloten, Theorieprüfung, Sprechfunkprüfung, Prüfling, Rücktritt, Prüfender, Theoretische Prüfung, Luftfahrt, Person