Bewerbermeldung - Luftfahrtpersonal Entgegennahme

    Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt melden

    Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

    Beschreibung

    Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

    Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.

    Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.

    Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.

    Online-Dienst

    Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrt-Personal beim Luftfahrt-Bundesamt online melden

    ID: B100019_109088026

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Referat L 2

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 23554280

    Fax: +49 531 23554299

    E-Mail: bewerbermeldungen@lba.de

    E-Mail: theoriepruefungen@lba.de

    E-Mail: sprachpruefungen@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 23554299

    Telefon Festnetz: +49 531 23554280

    E-Mail: bewerbermeldungen@lba.de

    E-Mail: theoriepruefungen@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hauptantrag "Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV" beziehungsweiseAntrag "Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV"

    Voraussetzungen

    Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • keine

    Verfahrensablauf

    Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
    • Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.

    Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.

    Fristen

    Antragsfrist: 8 Tage (Die Meldung muss spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn erfolgen. Falls Sie aktuell noch nicht alle luftrechtlich erforderlichen Unterlagen vorliegen haben, müssen Sie, sobald diese vorliegen - ebenfalls über das Formular - eine Folgemeldung für den Bewerber oder die Bewerberin einreichen. Die Frist gilt spätestens bis zum ersten Alleinflug.)

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage (Die Eintragung der Daten in die Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts erfolgt in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 03.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Bevollmächtigte, NTO, Prüfling, Prüferin, Prüfung, Pilotinnen, ATO, Approved Training Organisation, Lizenz, Piloten, Theoretische Prüfung, National Training Organisation, Abnahme, Übermittlung, Prüfender, Syllabus, Ausbildungsorganisation, Prüfer, Theorie, Luftfahrt, Theorieprüfung, Bevollmächtigter, Person, Prüfende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English