Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt melden
Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.
Beschreibung
Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.
Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.
Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.
Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.
Online-Dienst
Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrt-Personal beim Luftfahrt-Bundesamt online melden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 531 23554280
Fax: +49 531 23554299
E-Mail: bewerbermeldungen@lba.de
E-Mail: theoriepruefungen@lba.de
E-Mail: sprachpruefungen@lba.de
Internet
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 531 23554299
Telefon Festnetz: +49 531 23554280
E-Mail: bewerbermeldungen@lba.de
E-Mail: theoriepruefungen@lba.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hauptantrag "Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV" beziehungsweiseAntrag "Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV"
Voraussetzungen
Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- keine
Verfahrensablauf
Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
- Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.
Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.
Fristen
Antragsfrist: 8 Tage (Die Meldung muss spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn erfolgen. Falls Sie aktuell noch nicht alle luftrechtlich erforderlichen Unterlagen vorliegen haben, müssen Sie, sobald diese vorliegen - ebenfalls über das Formular - eine Folgemeldung für den Bewerber oder die Bewerberin einreichen. Die Frist gilt spätestens bis zum ersten Alleinflug.)
Bearbeitungsdauer
3 Tage (Die Eintragung der Daten in die Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts erfolgt in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 03.11.2023
Stichwörter
Bevollmächtigte, NTO, Prüfling, Prüferin, Prüfung, Pilotinnen, ATO, Approved Training Organisation, Lizenz, Piloten, Theoretische Prüfung, National Training Organisation, Abnahme, Übermittlung, Prüfender, Syllabus, Ausbildungsorganisation, Prüfer, Theorie, Luftfahrt, Theorieprüfung, Bevollmächtigter, Person, Prüfende