• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Bewerbermeldung - Luftfahrtpersonal Entgegennahme

Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt melden

Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Beschreibung

Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.

Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.

Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.

Online-Dienst

Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrt-Personal beim Luftfahrt-Bundesamt online melden

ID: B100019_109088026

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Referat L 2

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 23554280

Fax: +49 531 23554299

E-Mail: bewerbermeldungen@lba.de

E-Mail: theoriepruefungen@lba.de

E-Mail: sprachpruefungen@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 10.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Fax: +49 531 23554299

Telefon Festnetz: +49 531 23554280

E-Mail: bewerbermeldungen@lba.de

E-Mail: theoriepruefungen@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 10.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Hauptantrag "Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV" beziehungsweiseAntrag "Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV"

Voraussetzungen

Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • keine

Verfahrensablauf

Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
  • Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.

Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.

Fristen

Antragsfrist: 8 Tage (Die Meldung muss spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn erfolgen. Falls Sie aktuell noch nicht alle luftrechtlich erforderlichen Unterlagen vorliegen haben, müssen Sie, sobald diese vorliegen - ebenfalls über das Formular - eine Folgemeldung für den Bewerber oder die Bewerberin einreichen. Die Frist gilt spätestens bis zum ersten Alleinflug.)

Bearbeitungsdauer

3 Tage (Die Eintragung der Daten in die Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts erfolgt in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.)

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 03.11.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Prüfung, Syllabus, Approved Training Organisation, ATO, Theorie, Piloten, Luftfahrt, Theorieprüfung, Übermittlung, Theoretische Prüfung, Ausbildungsorganisation, Prüfling, Person, Prüfender, Prüferin, NTO, National Training Organisation, Bevollmächtigte, Bevollmächtigter, Lizenz, Prüfer, Prüfende, Pilotinnen, Abnahme

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English