• Stolpen (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen)
Sekundärradar-Codes (SSR-Mode-Adressen) Zuteilung

Zuteilung des SSR-Mode-Codes beantragen

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Zuteilung eines SSR-Mode-Codes für ein Luftfahrzeug beantragen.

Beschreibung

Zur Inbetriebnahme eines Luftfahrzeugs müssen Sie dieses mit einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) ausrüsten. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen SSR-Mode-Code zuteilen lassen.

Mit dem Antrag zur Zuteilung eines SSR-Mode-Codes müssen Sie allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug einreichen.        

Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen ist die Empfängerin oder der Empfänger der Rechnung immer die antragstellende Person. Eine abweichende Rechnungsadresse ist nicht möglich.

Mit einem zugeteilten SSR-Mode-Code kann das betreffende Luftfahrzeug am Verkehr teilnehmen, sobald eine Verkehrszulassung vorliegt.

Online-Dienst

Zuteilung des SSR-Mode Codes für ein Luftfahrzeug online beantragen

ID: B100019_110764315

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • giropay

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-5480

Fax: +49 531 2355-5497

Fax: +49 531 2355-5498

E-Mail: RefT4@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 23.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zuteilung eines Sekundärradar-Codes
  • für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:
    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
  • für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Halterin oder Halter eines Luftfahrzeugs, das in Deutschland zum Verkehr nach Instrumentenflugregeln zugelassen werden soll.
  • Sie können den Antrag auch als Vertretung stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Zuteilung eines Sekundärradar-Codes.

Verfahrensablauf

Die Zuteilung eines SSR-Mode-Codes können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten die Zuteilung des SSR-Mode-Codes.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare zur Zuteilung eines SSR-Mode-Code auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.)

Kosten

Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr 25.00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.08.2022

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Luftfahrt, Sekundärradar-Codes, Zuteilung, Verkehrszulassung, SSR-Mode-Adresse, Sekundärradar, Codes, SSR-Mode-Code, SSR, Zuteilung SSR-Mode-Codes beantragen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English