Luftfahrzeugrolle Ausstellung Löschungsbescheinigungen nach bereits erfolgter Löschung

    Löschungs-/ Nichteintragungsbescheinigung aus der Luftfahrzeugrolle beantragen

    Wenn Sie für ein Luftfahrzeug eine Löschungsbescheinigung nach Löschung aus der Luftfahrzeugrolle oder eine Nichteintragungsbescheinigung für ein noch nicht zugelassenes Luftfahrzeug benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

    Beschreibung

    Eine Löschungsbescheinigung bestätigt, dass der Eintrag eines Luftfahrzeugs aus der Luftfahrzeugrolle gestrichen ist.

    Eine Nichteintragungsbescheinigung für ein nicht zugelassenes Luftfahrzeug bestätigt, dass ein Luftfahrzeug nicht in der Luftfahrzeugrolle enthalten ist. Diese Bescheinigung gilt für fabrikneue oder nur mit Permit to Fly (PtF) betriebene Luftfahrzeuge.

    Beide Bescheinigungen müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie müssen Ihren Antrag begründen und darin Angaben zum betroffenen Luftfahrzeug machen.

    Online-Dienst

    Löschungs-, beziehungsweise Nichteintragungsbescheinigung aus der Luftfahrzeugrolle online beantragen

    ID: B100019_110728985

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-5480

    Fax: +49 531 2355-5497

    Fax: +49 531 2355-5498

    E-Mail: RefT4@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:

    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

    Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation

    Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:

    • Zustimmung der Eigentümer und Eigentümerinnen

    Unterlagen, die bei einer Löschungsbescheinigung erforderlich sind, wenn der aktuelle Eigentümer oder die aktuelle Eigentümerin zum Zeitpunkt der Löschung nicht als Eigentümer oder Eigentümerin in der Luftfahrzeugrolle eingetragen war

    • Nachweis des Eigentumsübergangs, zum Beispiel durch Kaufvertrag, Kaufbestätigung oder Bill of Sale

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Eigentümer oder Eigentümerin eines Luftfahrzeugs sein.
    • Sie können den Antrag auch als Vertretung für den Eigentümer oder die Eigentümerin stellen.
    • Um eine Löschungsbescheinigung erhalten zu können, muss das Luftfahrzeug aus der Luftfahrzeugrolle bereits gelöscht sein.
    • Um eine Nichteintragungsbescheinigung erhalten zu können, müssen Sie über ein Luftfahrzeug verfügen, das noch nicht in der Luftfahrzeugrolle eingetragen war.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Um eine Löschungs- oder Nichteintragungsbescheinigung zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie die Löschungs- oder Nichteintragungsbescheinigung abrufen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

    Kosten

    Zahlungsweise: giropay Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr 40.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 13.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Luftfahrzeugrolle, Verkehrszulassung, Luftfahrt, Luftfahrzeugregister, Nichteintragung, Nichteintragungsbescheinigung, Beantragung, Löschungsbescheinigung, Löschung, Bescheinigung, Luftfahrzeug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English