Luftfahrzeugrolle Eintragung Vorabeintragung

    Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle beantragen

    Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeugs können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle beantragen.

    Beschreibung

    Die Luftfahrzeugrolle ist das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge.

    Sie können die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle vor der Zulassung zum Verkehr beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Verkehrszulassung.

    Das Luftfahrzeug, für das Sie eine Vorabeintragung beantragen wollen, darf nicht in einem anderen ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister eingetragen sein.

    Zur Vorabeintragung müssen sind Angaben zum Luftfahrzeug und zum Standort des Luftfahrzeugs machen. Zudem müssen Sie Ihren Antrag begründen.

    Mit einer Vorabeintragung ist es beispielsweise möglich, Ihr Luftfahrzeug mit Pfandrechten zu belasten und es in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eintragen zu lassen.

    Online-Dienst

    Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle online beantragen

    ID: B100019_110764320

    Beschreibung

    - allgemeine Beschreibung des Online-Dienstes, Teaser (kurzer "Anreißer"-Text) - Pfad beschreiben, wenn kein Direktlink möglich - nur Text, keine Links zulässig - maximal 280 Zeichen Beispiel: - Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-5480

    Fax: +49 531 2355-5497

    Fax: +49 531 2355-5498

    E-Mail: RefT4@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, die erforderlich sind:

    • Eigentumsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit des Eigentümers oder der Eigentümerin sowie der Eigentümer oder Eigentümerinnen bei Eigentümergemeinschaften

    Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:

    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

    Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, GbRs erforderlich sind:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation

    Unterlagen, die für die Eintragung als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen erforderlich sind:

    • Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein

    Unterlagen, die für Unternehmen erforderlich sind:

    • Handelsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache
    • Von den vertretungsberechtigten Organen der Gesellschaft unterschriebene Erklärung

    Unterlagen, die für einen rechtsfähigen Verein erforderlich sind:

    • Vereinsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Vereinsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache

    Unterlagen, die für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit kleingewerblicher Tätigkeit erforderlich sind:

    • Gesellschaftervertrag
    • Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter

    Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:

    • Zustimmung der Eigentümer und/oder Eigentümerinnen

    Unterlagen, die Sie hochladen können (wenn möglich):

    • Nachweise, die den Grund für die Vorabeintragung belegen

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Das Luftfahrzeug, für das eine Vorabeintragung beantragt werden soll, darf nicht in einem anderen ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister eingetragen sein.
    • Sie müssen Eigentümer oder Eigentümerin des Luftfahrzeugs sein.
    • Eine Vorabeintragung ist dann möglich, wenn Sie als Eigentümer oder Eigentümerin
      • eine natürliche Person mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats sind oder
      • die Staatsbürgerschaft eines Staates haben, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union gilt.
    • Eigentümer oder Eigentümerinnen können auch juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland sein, bei denen
      • der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht
      • und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind.
    • Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten werden den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.
    • Eigentümer oder Eigentümerinnen können auch natürliche oder juristische Personen aus einem Drittstaat sein, soweit ein Halterschaftsvertrag mit einem Staatsbürger oder einer Staatsbürgerin oder einer juristischen Person der EU für mindestens 6 Monate vorliegt.
    • Sie können den Antrag auch als Vertretung für den Eigentümer oder die Eigentümerin stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Um eine Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid darüber, dass das Luftfahrzeug in der Luftfahrzeugrolle eingetragen ist, abrufen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

    Kosten

    Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr 70.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Luftfahrzeugregister, Vorabeintragung, Luftfahrt, Voreintragung, Beantragung, Voreintrag, Luftfahrzeugrolle, Vorabeintrag, Verkehrszulassung, Luftfahrzeug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English