Änderungen Verkehrszulassung Bearbeitung

    Änderungen bezüglich eines zugelassenen Luftfahrzeugs mitteilen

    Wenn Sie bestimmte Änderungen vornehmen, die ein zugelassenes Luftfahrzeug betreffen, müssen Sie diese dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mitteilen.

    Beschreibung

    Als Eigentümerin oder Eigentümer sowie als Halterin oder Halter eines zugelassenen Luftfahrzeuges müssen Sie Änderungen, die das Luftfahrzeug betreffen, dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

    Folgende Änderungen müssen Sie dem LBA melden:

    • nur durch Eigentümerinnen oder Eigentümer zu melden:
      • Eigentumswechsel
      • Änderung der Rechtsform oder des Namens
      • Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers
    • Anschriftenwechsel der Halterin oder des Halters
    • Wechsel der Halterin oder des Halters
    • Standortänderung
    • Änderungen am Luftfahrzeug einschließlich technischer Mängel und Änderungen der Haftpflichtversicherung
    • Änderung der Anteilsverteilung

    In einigen Fällen müssen Sie die Originalunterlagen postalisch an das LBA schicken:

    • alter Eintragungsschein (bei Eigentumswechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens, Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers)
    • altes Lufttüchtigkeitszeugnis (bei Änderungen, die die Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses erfordern)

    Unter diesen Voraussetzungen müssen Sie die Registrierung oder Änderung der Registrierung eines ELT-Notsender-Codes beantragen:

    • Änderungen am Luftfahrzeug (Farbe und Markierung)
    • Standortänderungen
    • Wechsel der Halterin oder des Halters
    • Anschriftenänderung der Halterin oder des Halters
    • Anschriftenänderung der Eigentümerin oder des Eigentümers

    Wenn Sie bereits ein Lärmschutzzeugnis haben und sich die Lärmwerte des Luftfahrzeugs geändert haben, müssen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis beantragen.

    Das LBA stellt Ihnen unter Umständen einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein sowie gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis aus.

    Online-Dienst

    Änderungen bezüglich eines zugelassenen Luftfahrzeugs online mitteilen

    ID: B100019_110642755

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-5480

    Fax: +49 531 2355-5497

    Fax: +49 531 2355-5498

    E-Mail: RefT4@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

    für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR):

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

    für Eigentümergemeinschaften:

    • Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer

    für Haltergemeinschaften:

    • Zustimmung der Halterinnen und Halter

    bei einem Eigentumswechsel:

    • Eigentumsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eigentümerinnen und Eigentümer (für Eigentümergemeinschaften)
    • Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein (für Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer)
    • Handelsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache (für Firmen)
    • von den vertretungsberechtigten Organen der Gesellschaft unterschriebene Erklärung (für Firmen)
    • Vereinsregisterauszug gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Vereinsreiterauszug in die englische oder deutsche Sprache (für rechtsfähige Vereine)
    • Gesellschaftervertrag (für GbR mit kleingewerblicher Tätigkeit)
    • Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter (für GbR mit kleingewerblicher Tätigkeit)

    bei einem Halterwechsel:

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Halterin oder des Halters beziehungsweise der Halterinnen und Halter bei Haltergemeinschaften

    bei Halterwechsel oder Adressänderung von Haltergemeinschaften oder von Halterinnen und Haltern, wenn die Eigentümerinnen oder Eigentümer nicht die Halterinnen oder Haltersind oder der Antrag in Vertretung für die Eigentümerinnen oder Eigentümer gestellt wird:

    • Erklärung der Halterin oder des Halters beziehungsweise der Halterinnen und Halter zum Datenschutz

    bei Änderungen am Luftfahrzeug (einschließlich technischer Mängel und Änderungen der Haftpflichtversicherung):

    • Nachweis beziehungsweise Nachweise zu Änderungen am Luftfahrzeug

    im Original erforderliche Unterlagen, die an das Luftfahrt-Bundesamt zu senden sind:

    • alter Eintragungsschein (bei Eigentumswechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens, Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers)
    • altes Lufttüchtigkeitszeugnis (bei Änderungen, die die Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses erfordern)
    • von Ihrer Versicherung oder von Ihrem Versicherungsbroker an das Luftfahrt-Bundesamt weitergeleitete Versicherungsbestätigung (bei Halterwechsel)

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    Änderungen, die ein zugelassenes Luftfahrtzeug betreffen, müssen dem LBA gemeldet werden.

    Entsprechende Änderungen können Sie melden

    • als Eigentümerin und Eigentümer des Luftfahrzeugs
    • sowie gegebenenfalls als Halterin oder Halter des Luftfahrzeugs
    • oder als deren vertretungsberechtige Person.

    Bei einem Eigentumswechsel ist zu beachten, wer als Eigentümerin oder Eigentümer in die Luftfahrzeugrolle eingetragen werden darf. Eigentümerinnen oder Eigentümer können sein:

    • natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder der Staatsbürgerschaft eines Staates, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet,
    • juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland, bei denen der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind. Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten werden den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt werden.
    • natürliche oder juristische Personen aus einem Drittstaat, soweit ein Halterschaftsvertrag mit einer Staatsbürgerin beziehungsweise einem Staatsbürger oder einer juristischen Person der EU für mindestens 6 Monate vorliegt.

    Bei einem Halterwechsel ist zu beachten, wer als Halterin oder Halter in die Luftfahrzeugrolle eingetragen ist. Halterinnen oder Halter können sein:

    • natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder natürliche Personen aus einem Staat, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet,

    juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland, bei denen der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Um eine Änderung oder mehrere Änderungen zu melden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Nach der Eingabe der Informationen und dem Hochladen der erforderlichen Unterlagen werden Sie darauf hingewiesen, in bestimmten Fällen erforderliche Unterlagen im Original per Post an das Luftfahrt-Bundesamt zu versenden.
      • Bei einem Eigentumswechsel, einer Änderung der Rechtsform oder des Namens oder einem Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers senden Sie den alten Eintragungsschein nach Absenden des Antrags postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt.
      • Bei Änderungen, die die Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses erfordern, senden Sie das alte Lufttüchtigkeitszeugnis nach Absenden des Antrags postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt.
      • Bei einem Halterwechsel muss von Ihrer Versicherung oder von Ihrem Versicherungsbroker eine Versicherungsbestätigung an das LBA weitergeleitet werden.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft Ihren Antrag.
    • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch das LBA erhalten Sie einen Bescheid und Gebührenbescheid und gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis sowie gegebenenfalls einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein im Original per Post.

    Antrag per Post, Fax oder E-Mail:

    • Rufen Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des LBA auf.
    • Füllen Sie das Formular aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
    • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.)

    Kosten

    Für die Mitteilung der Änderung fallen keine Gebühren an.

    Für die Änderung der Luftfahrzeugrolle fällt eine Gebühr von 70,00 EUR an. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Bei einer postalischen Zustellung werden hierfür weitere Kosten fällig.: Gebühr 70.00 EUR

    Für die Änderung des Lufttüchtigkeitszeugnisses fällt eine Gebühr zwischen EUR 30,00 und 1.350,00 an. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Die Gebühren richten sich nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV). Bei einer postalischen Zustellung werden hierfür weitere Kosten fällig.: Gebühr ab 30.00 EUR bis 1350.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollte aufgrund der gemeldeten Änderungen die Beantragung einer neuen Zuteilungsurkunde erforderlich werden, ist diese bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Eigentümerwechsel, Eigentümeränderung, Standortänderungen, Luftfahrt, Anschriftenwechsel, Anschriftenwechsel des Halters, Anschriftenwechsel des Eigentümers, Halterwechsel, Anschriftenänderung, Standortänderung, Eigentümer, Änderung Haftpflichtversicherung, Änderungen, Mitteilung, Änderungen am Luftfahrzeug, Technische Mängel, Mitteilen, Luftfahrzeug, Anteilsverteilung, Halter, Änderungen Mitteilung, Eigentumswechsel, Änderung der Anteilsverteilung, Zugelassenes Luftfahrzeug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English