• Bunde (Landkreis Leer, Niedersachsen)
Bericht des Prüfers Entgegennahme

Bericht des Prüfers übermitteln

Wenn Sie als prüfende Person eine Prüfung abgenommen haben, können Sie den Prüfungsbericht an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Beschreibung

Im Rahmen der Ausbildung von Luftfahrtpersonal nehmen Sie als Prüferin oder Prüfer Prüfungen ab. Nach der Prüfung erhält die Bewerberin oder der Bewerber das abgezeichnete Original der Prüfung. Alle weiteren Aufzeichnungen verbleiben bei Ihnen.

Im Anschluss können Sie den Bericht mit dem Ergebnis sowie weiteren Einträgen und Nachweisen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln.

Mit dem übermittelten Bericht des Prüfers kann das Luftfahrt-Bundesamt die Inhalte des Berichts in ihrer Datenbank abspeichern.

Online-Dienst

Prüfungsbericht für Luftfahrtpersonal online übermitteln

ID: B100019_110728996

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • giropay

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag
  • Prüfungsbericht
  • Lizenzkopie mit Handeintrag

wenn die prüfende Person nicht im Zuständigkeitsbereich des LBA liegt:

  • Prüfungsberechtigung der prüfenden Person
  • Prüfungslizenz
  • ausgefülltes Tauglichkeitszeugnis (Vorder- und Rückseite)

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Prüfungslizenz nachweisen
  • Sie müssen über die Lizenz der sich bewerbenden Person verfügen
  • Die Lizenzen wurden vom LBA ausgestellt
  • Sie müssen einen Prüfungsbericht verfasst haben und zur Verfügung stellen können.
  • Sie müssen eine natürliche Person aus dem Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Drittstaat sein.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Verfahrensablauf

Sie können den Bericht des Prüfers online übermitteln:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag
  • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid in Form der Bestätigung der Übermittlung des Berichts. 

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.04.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Sprachenvermerk, Luftfahrzeug, bewerbende Person, Prüfender, Handeintrag, Prüfer, Berechtigungen, Verlängerung, Prüfende, Prüfung, Luftfahrt, Bericht, Prüfling, Übermitteln, Veränderungen, Prüfernummer, Kürzung, Lizenz, Prüfungsbericht, Übermittlung, Änderung, Prüferin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English