• Neustadt in Holstein (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Pilotenlizenz Übermittlung Wechsel der zuständigen Behörde

Als Inhaber einer Pilotenlizenz den Wechsel der zuständigen Behörde (Transfer IN) beantragen

Sie möchten die Zuständigkeit über Ihre europäische Pilotenlizenz oder Ihre medizinische Akte an das Luftfahrt-Bundesamt übertragen?  Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Transfer IN beantragen.

Beschreibung

Als Inhaberin oder Inhaber eines europäischen Tauglichkeitszeugnisses können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Folgendes beantragen:

  • einen Transfer IN, also die Übertragung Ihrer medizinischen Akte, sowie
  • den Transfer IN bestimmter europäischer Pilotenlizenzen

Das LBA stell nur Transfer IN von Pilotenlizenzen für ATPL, CPL, MPL oder PPL mit Instrumentenflugberechtigung aus.

Für eine andere Lizenzen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Landesluftfahrtbehörde beziehungsweise Einrichtung.  

Die medizinischen Akten werden immer an das LBA übertragen. Sie können diese unabhängig vom Zuständigkeitsbereich der Pilotenlizenzen beim LBA beantragen.

Online-Dienst

Transfer IN der medizinischen Akte und Pilotenlizenz online beantragen

ID: B100019_110885432

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • giropay

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector
  • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 17.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 6

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Fax: +49 531 23554699

Telefon Festnetz: +49 531 23554600

E-Mail: flugmedizin@lba.de

E-Mail: transfer@lba.de

Version

Technisch geändert am 23.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Person, beispielsweise zu Strafsachen

für Übertragung der Pilotenlizenzen:

  • Kopie aller aktuellen ausländischen Lizenzen (Vorder- und Rückseite), die übertragen werden sollen
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses gemäß Teil-MED

für Übertragung der medizinischen Akte:

  • Kopie der ausländischen Lizenz mit höchsten Rechten (Vorder- und Rückseite)

Unterlagen, die bei Vertretung erforderlich sind:

  • Nachweis der Vollmacht
  • Ausgefülltes Formular zur Erklärung zum Transfer IN; nicht notwendig, wenn Sie ausschließlich die medizinische Akte an das LBA übertragen

Offlineversand:

  • zusätzliche Nachweise, zum Beispiel Meldebescheinigung oder äquivalente Dokumente, die eine Meldeadresse nachweisen

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses und von Pilotenlizenzen
  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus Inland, EU-Staat, Drittstaat oder
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat
    • mindestens 17 Jahre alt.

Beim Transfer IN für medizinische Akte und der Pilotenlizenzen:

  • Sie besitzen eine Pilotenlizenz, dessen höchstes Recht folgenden Lizenzen entspricht:  
    • ATPL - Lizenz für Verkehrspiloten und Verkehrspilotinnen
    • CPL mit ATPL Theory Credit
    • CPL - Lizenz für Berufspiloten und Berufspilotinnen
    • MPL - Lizenz für Piloten und Pilotinnen in mehrköpfigen Flugbesatzungen
    • PPL/IR - Privatpilotenlizenz mit Instrumentenflugberechtigung

Beim Transfer IN für medizinische Akte:

  • Sie besitzen eine Pilotenlizenz, dessen höchstes Recht folgenden Lizenzen entspricht: 
  • PPL/IR - Privatpilotenlizenzen mit Instrumentenflugberechtigung
  • sonstige Lizenzen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.  

Verfahrensablauf

Anträge im Zusammenhang mit dem Tauglichkeitszeugnis können Sie online stellen und anschließend online oder per Post oder Fax versenden.

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie den Online-Antrag. Das Onlineformular leitet Sie durch die erforderlichen Angaben und Nachweise.
  • Füllen Sie den Antrag online aus. Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt senden.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

6 bis 9 Monate

Kosten

Gebühr für eine transferierte Lizenz. Die Gebühr fällt pro erteilte Lizenz an. Die Kosten für den Transfer IN der medizinischen Akte fallen zusätzlich an.: Gebühr ab 60.00 EUR bis 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Gebühr für die Ausstellung eines neuen Tauglichkeitszeugnisses als Ergebnis des Transfers der medizinischen Akte an das LBA: Gebühr 35.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.11.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Lizenz transferieren, Pilotenlizenz, Wechsel zuständige Behörde, Luftschiff, Luftfahrzeug, Teil-FCL, Zeugnis, Übertragung künftige Lizenzierung, Luftfahrt-Bundesamt, Transfer, Berechtigung, Lizenz, Pilotinnenlizenz, Übertragung der Zuständigkeit, Künftige Lizenzierung, Medizinische Akte, Teil-MED, Transfer In, Tauglichkeitszeugnis, TZ, Übertragung medizinischer Berichte, Hubschrauber, Luftfahrt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English