Pilotenlizenz Ausstellung Bestätigung

    Lizenzbestätigung (Verification Letter) für Pilotinnen und Piloten beantragen

    Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen, benötigen Sie eine amtlich bestätigte Lizenz für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter). Diese können Sie kostenpflichtig beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen möchten, müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde des anderen Landes gegebenenfalls einen Verification Letter, also eine Bestätigung Ihrer Fluglizenz, nachweisen.

    Eine offizielle Lizenzbestätigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Diese ermöglicht Ihnen, die Validität Ihrer Lizenz digital und amtlich bestätigt nachzuweisen.  

    Sie können die Lizenzbestätigung als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen. 

    Online-Dienst

    Lizenzbestätigung (Verification Letter) für Pilotinnen und Piloten online beantragen

    ID: B100019_110489166

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    wenn Sie eine Lizenzbestätigung beantragen:

    • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
    • Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebescheinigung

    bei einer Vertretung:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung
    • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

    wenn der Versand an eine bevollmächtigte Person erfolgt:

    • Nachweis der Kostenübernahme

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Um eine Lizenzbestätigung beantragen zu können, müssen Sie über eine gültige, aktuelle Lizenz verfügen.
    • Sie müssen die Validität Ihrer Lizenz bestätigen.
    • Sie sind
      • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
      • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung einer Lizenzbestätigung für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter) können Sie beantragen:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 5 Tage (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Luftfahrzeug, Lizenz, Verification, Letter, Pilotenlizenz, Bestätigung, Pilotinnenlizenz, Luftfahrt, Lizenzbestätigung, Fluglizenz, Ausland, Verification Letter, Pilotin, Pilot

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English