• Unlingen (Landkreis Biberach, Baden-Württemberg)
Pilotenlizenz Eintragung Sprachenvermerk

Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Sie können unterbestimmten Voraussetzungen den Eintrag eines Sprachvermerks in Ihre Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen.

Beschreibung

Um am internationalen Sprechfunkverkehr teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Vermerk in Ihrer Pilotenlizenz, der ihre Sprachkenntnisse nachweist.

Mit dem Eintrag eines Sprachvermerks genehmigt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Nutzung der eingetragenen Sprache im internationalen Flugverkehr.

Sie können mehrere Sprachvermerke eintragen lassen.

Der Sprachvermerk kann in Vertretung beantragt werden.

Online-Dienst

Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten online beantragen

ID: B100019_110372256

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • giropay

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 17.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Prüfberichtes der absolvierten Sprachprüfung
  • Nachweis, dass die anerkannte Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen (language testing organisation) dazu durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz berechtigt ist
  • Kopie der Anerkennung der Prüfungsberechtigung der sprachprüfenden Person
  • Erklärung zu Sprachkenntnissen Deutsch

bei einer Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Strafsachen

bei der Kostenübernahmeerklärung durch die bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
  • Sie haben alle erforderlichen Sprachprüfungen bestanden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Verfahrensablauf

Den Eintrag eines Sprachvermerks in die Pilotenlizenz können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Senden Sie Ihre Lizenz im Original postalisch an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung und Bewilligung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von den eingetragenen Sprachvermerken in der Lizenz abrufen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

3 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das LBA gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

Kosten

Gebühr ab 15.00 EUR bis 35.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.04.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Pilotinnen, Luftfahrerinnen, Pilotenlizenz A, Pilotenlizenz H, Eintrag, Pilotenlizenz As, Pilotenlizenz, Sprachenvermerk, Sprachlevel, Sprache, Luftfahrer, Pilot, Beantragung, Luftfahrzeug, Lizenz, Sprachvermerk, Luftfahrt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English