• Weingarten (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg)
Pilotenlizenz Eintragung Automatische Validierung

Eintragung der automatischen Validierung in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Planen Sie als Pilotin oder Pilot das Gebiet der Europäischen Union (EU) mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen Mitgliedsstaat als Deutschland eingetragen ist? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Validierung beantragen.

Beschreibung

Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) erlaubt die automatische Validierung von Flugbesatzungslizenzen.

Wenn Sie als Pilotin oder Pilot die Europäische Union (EU) mit einem Luftfahrzeug, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland eingetragen ist, verlassen möchten,  können Sie eine automatische Validierung beantragen.Sie erhalten dann den Vermerk "This licence is automatically validated as per the ICAO attachment to this licence" unter Position XIII auf der Pilotenlizenz. Zusätzlich erhalten Sie die ICAO-Anlage in ausgedruckter Form.

Sie müssen dann, wenn Sie die EU verlassen, die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen aufgeführt sein:

  • die ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird
  • die Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben

Wenn Sie die automatische Validierung beantragen, dürfen Sie keine Fluglizenz oder vergleichbare Berechtigung in der gleichen Kategorie eines anderen EU-Mitgliedsstaat beantragt oder besessen haben. Die andere Lizenz darf zudem nicht ausgestellt, widerrufen oder ausgesetzt sein.

Online-Dienst

Eintragung der automatischen Validierung in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten online beantragen

ID: B100019_110489121

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • giropay

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 17.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag
  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

bei einer Kostenübernahmeerklärung an eine bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

bei einer Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz einer gültigen Lizenz sein
  • Sie müssen eine neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen sich befinden:
    • ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird
    • Aufführung der Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben
  • Sie dürfen keine Fluglizenz oder Berechtigung gleichen Umfangs und in der gleichen Kategorie besessen haben. Dies gilt, wenn Sie diese Berechtigung beantragt haben oder sie von einem EU-Mitgliedstaat
    • ausgestellt,
    • widerrufen oder
    • ausgesetzt wurde.
  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Verfahrensablauf

Sie können die automatische Validierung online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag
  • Sie erhalten einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von der automatischen Validierung abrufen und erhalten die neuausgestellte Lizenz per Post.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

3 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

Kosten

Gebühr 20.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine HInweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.04.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Luftfahrzeug, Automatisch, Antrag, Lizenz, Validierung, Piloten, Automatische Validierung, Eintragung, Pilotinnen, Neuausstellung, Neuausstellung einer Lizenz, Luftfahrt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English