Neuausstellung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen
Wenn Sie Ihre Fluglizenz neu ausstellen lassen möchten, können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Beschreibung
Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Neuausstellung Ihrer Lizenz für Pilotinnen oder Piloten beantragen. Mit der neuausgestellten Lizenz erhalten Sie die erneute Berechtigung der kommerziellen Nutzung und Steuerung von bestimmten Luftfahrzeugkategorien.
Um eine Lizenz zu beantragen, müssen Sie den Grund für Ihren Antrag nennen. Sie können zwischen folgenden Begründungen wählen:
- Kürzung der Gültigkeit von Berechtigungen
- Verlustanzeige
- Änderung der Anschrift
- Auf der Lizenz sind keine handschriftlichen Eintragungen mehr möglich
- keine Angabe von Gründen
Die Neuausstellung kann in Vertretung beantragt werden.
Online-Dienst
Neuausstellung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- giropay
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag auf Neuausstellung
Welche weiteren Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von dem Grund Ihres Antrags ab:
für eine Kürzung:
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
bei einem Verlust:
- Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebescheinigung
bei der Mitteilung einer Änderung der Anschrift:
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
- Kopie Ihres Personalausweises
wenn bei der Lizenz keine weiteren handschriftlichen Eintragungen mehr möglich sind:
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
bei einem Antrag ohne Gründe:
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
wenn die Erklärung nicht abgegeben werden kann:
- Anlagen zur Erklärung
wenn bei der Vertretung keine Vollmacht vorliegt:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten
bei Kostenübernahmeerklärung an eine bevollmächtigte Person:
- Nachweis der Kostenübernahmeerklärung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Voraussetzungen
- Sie können mit mindestens einer der folgenden Begründungen die Neuausstellung Ihrer Lizenz beantragen:
- Kürzung der Gültigkeit von Berechtigungen
- Verlustanzeige
- Änderung der Anschrift
- auf der Lizenz sind keine handschriftlichen Eintragungen mehr möglich
- keine Angabe von Gründen
- Sie sind
- eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat,
- eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt GEN, Abschnitt III, Verfahren für die Erteilung, Verlängerung, Erneuerung oder Änderung von Lizenzen, Berechtigungen, Zeugnissen oder Bescheinigungen - Personen ARA.GEN.315
- Verordnung (EU) Nummer Nr. 1178/2011, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt FCL, Abschnitt II, Verfahren für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz, einer Berechtigung oder eines Zeugnisses ARA.FCL.200 (a) und (b)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Verfahrensablauf
Sie können die Neuausstellung Ihrer Pilotenlizenz online beziehungsweise beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das Organisationskonto Bund (bund.ID).
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Senden Sie im Anschluss Ihre Lizenz im Original postalisch an das LBA.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Nach der Bearbeitung und Bewilligung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben - mit Ausnahme der Neuausstellung bei einer Verlustanzeige - können Sie den Bescheid abrufen und erhalten die neuausgestellte Lizenz per Post.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)
Kosten
Gebühr ab 45.00 EUR bis 100.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.04.2023
Stichwörter
Lizenz, Ausstellung, Pilotenlizenz A, Pilotinnen, Art der Erlaubnis, Pilotenlizenz As, Luftfahrzeug, Erhalt, Verlustanzeige, Antrag, Luftfahrt, Kürzung der Berechtigung, Zweitausfertigung, Piloten, Pilotenlizenz H, Gründe, Berechtigung, Kürzung, Beantragung, Verlust, Neuausstellung, Handschriftliche Eintragungen, Änderung der Anschrift