• Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg)
Pilotenlizenz Erteilung Lizenz

Erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz beantragen

Wenn Sie ein Luftfahrzeug führen oder bedienen möchten, benötigen Sie eine Pilotenlizenz. Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Beschreibung

Mit einer erteilten Fluglizenz können Sie bestimmte Luftfahrzeugkategorien kommerziell nutzen und steuern. 

Zu den Lizenzen für Pilotinnen und Piloten gehören die

  • Lizenzen für Luftfahrerinnen und Luftfahrer und
  • Lizenzen für Flugdienstberaterinnen und Flugdienstberater.

Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die folgenden Luftfahrzeugkategorien beantragen:  

  • Flugzeuge (A)
  • Hubschrauber (H) oder
  • Luftschiffe (As)

Dabei haben Sie die Auswahlmöglichkeit eine:

  • Erteilung,
  • Verlängerung,
  • Erneuerung oder
  • Erweiterung

für eine

  • Muster/Klassenberechtigung,
  • musterbezogene Lehrberechtigung,
  • nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
  • sonstige Berechtigung oder
  • besondere Berechtigung für Ihre Lizenz

zu beantragen.

Sie können die Lizenz als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen. 

Bevor Sie eine Lizenz erhalten, prüft das LBA, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Mit der erstmalig erteilten Lizenz können Sie das Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.

Online-Dienst

(erstmalige) Erteilung einer Pilotenlizenz online beantragen

ID: B100019_110372233

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • giropay

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

Fax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de

Internet

Version

Technisch geändert am 08.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26

38108 Braunschweig

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 17.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

wenn Sie eine Lizenz zum gewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (keine ICAO-Lizenz) beantragen:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
  • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)
  • deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
  • gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
  • Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel 
    • Ausbildung,
    • Prüfung,
    • Bestätigung über Flugerfahrung.
  • Bestätigung der Flugerfahrung für Berufsflugzeugführerinnen und Berufsflugzeugführer (CPL/IR) beziehungsweise Pilotinnen und Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL) nach TeilFCL zur Ausstellung einer Lizenz für Verkehrsflugzeugführerinnen und Verkehrsflugzeugführer (ATPL) nach Teil-FCL
  • Kopie des Prüfungsprotokolls

wenn Sie eine Lizenz zum nichtgewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (ICAO-Lizenz) beantragen:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
  • gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
  • deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
  • gegebenenfalls Lizenzbestätigung aus Drittland ("Verification")
  • Nachweis einer nach Regularien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bestandenen praktischen Prüfung
  • Nachweis einer nach Regularien der EASA bestandenen theoretischen Prüfung
  • Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel 
    • Ausbildung,
    • Prüfung,
    • Bestätigung über Flugerfahrung.
  • Nachweis der Flugerfahrung
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)

wenn Sie eine Lizenz für Flugdienstberaterinnen oder Flugdienstberater beantragen:

  • Nachweis der theoretischen Prüfung
  • Nachweis der praktischen Prüfung
  • Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebestätigung
  • gültiger Bescheid über die Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung

bei Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

für eine Kostenübernahmeerklärung an die bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
  • Sie haben alle erforderlichen theoretischen und praktischen Prüfungen (zum Beispiel Ausbildung, Prüfung, Bestätigung über Flugerfahrung) bestanden und können diese nachweisen.
  • Sie haben die Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Verfahrensablauf

Die Erteilung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.

Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

3 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

Kosten

Kosten gelten für die erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz.: Gebühr ab 50.00 EUR bis 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.06.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Pilotinnenlizenz, Instrumentenflugberechtigung, Pilotenlizenz H, Pilotenlizenzen, Instrument Rating, IR, Luftschiffe As, Lizenz, MCC, Verkehrspilot, Lizenz für Luftfahrer, Pilotinnenlizenzen, Flugzeuge A, Pilotenlizenz As, Luftfahrzeug, Pilotenlizenz A, Hubschrauber H, Lizenzen für Luftfahrerinnen, Flugdienstberater, Lizenzen für Luftfahrer, Pilotenlizenz, Luftfahrer, Luftfahrerinnen, Luftfahrt, Lizenz für Luftfahrerinnen, CPL, ATPL, ATPL Theory, Flugdienstberaterinnen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English