Künstlersozialversicherung Zahlungserleichterung Prüfung

    Zahlungserleichterung für Versicherte bei der Künstlersozialkasse beantragen

    Wenn Sie als Versicherte oder Versicherter mit Ihren Beitragszahlungen in Rückstand geraten sind, können Sie mit der Künstlersozialkasse ein neues Zahlungsziel vereinbaren.

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist die Künstlersozialkasse verpflichtet, alle Beitragsforderungen rechtzeitig und vollständig zu erheben.

    Sollten Sie mit Ihren Beitragszahlungen in einen Rückstand geraten sein, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine Zahlungserleichterung beantragen. Die Art und Laufzeit der Zahlungserleichterung richten sich dabei nach Ihrer individuellen Situation.

    Online-Dienst

    Zahlungserleichterung für Versicherte bei der Künstlersozialkasse online beantragen

    ID: B100019_109898356

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von der Art und der Laufzeit der Zahlungserleichterung.

    Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit kurzer Laufzeit beantragen:

    • formloser Antrag auf Zahlungserleichterung

    Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit längerer Laufzeit oder eine andere Zahlungserleichterung beantragen:

    • formloser Antrag auf Zahlungserleichterung
    • Weitere Unterlagen über Ihre finanzielle Situation, die gegebenenfalls per Post von Ihnen angefordert werden. Beim Online-Antrag werden Sie direkt zum Hochladen der erforderlichen Unterlagen aufgefordert.

    Voraussetzungen

    • Ein sofortiger vollständiger Ausgleich Ihres Beitragsrückstandes wäre mit erheblichen Härten verbunden.
    • Die Begleichung Ihres Beitragsrückstandes wird durch die Ratenzahlung oder Stundung nicht gefährdet.
    • Wenn Sie einen Erlass oder Teilerlass beantragen: Die Begleichung des Beitragsrückstandes wäre unbillig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Eine Zahlungserleichterung können Sie online oder per Post bei der Künstlersozialkasse beantragen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
    • Sie benötigen ungefähr 20 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite können Sie dann auswählen, welchen Antrag auf Zahlungserleichterung Sie stellen möchten.
    • Im Folgenden sind von Ihnen Angaben zu Ihrem Antrag zu machen und soweit erforderlich, Unterlagen hochzuladen.
    • Auch ergänzende Angaben sind möglich.

    Antrag per Post:

    • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Zahlungserleichterung Sie beantragen möchten.
    • Schlagen Sie in Ihrem formlosen Schreiben bitte eine monatliche Ratenhöhe oder einen Termin für den Ausgleich der Beitragsrückstände vor.
    • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Bitte antworten Sie auf Rückfragen möglichst umgehend.

    Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung mehr als 3 Wochen dauern.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 31.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Beitragsrückstand, Teilerlass, Ratenzahlung, Zahlungsrückstand, monatliche Raten, Künstlersozialkasse, Erlass, Stundung, KSK, Niederschlagung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English