Zahlungserleichterung für Versicherte bei der Künstlersozialkasse beantragen
Wenn Sie als Versicherte oder Versicherter mit Ihren Beitragszahlungen in Rückstand geraten sind, können Sie mit der Künstlersozialkasse ein neues Zahlungsziel vereinbaren.
Beschreibung
Grundsätzlich ist die Künstlersozialkasse verpflichtet, alle Beitragsforderungen rechtzeitig und vollständig zu erheben.
Sollten Sie mit Ihren Beitragszahlungen in einen Rückstand geraten sein, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine Zahlungserleichterung beantragen. Die Art und Laufzeit der Zahlungserleichterung richten sich dabei nach Ihrer individuellen Situation.
Online-Dienst
Zahlungserleichterung für Versicherte bei der Künstlersozialkasse online beantragen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Adresse
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von der Art und der Laufzeit der Zahlungserleichterung.
Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit kurzer Laufzeit beantragen:
- formloser Antrag auf Zahlungserleichterung
Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit längerer Laufzeit oder eine andere Zahlungserleichterung beantragen:
- formloser Antrag auf Zahlungserleichterung
- Weitere Unterlagen über Ihre finanzielle Situation, die gegebenenfalls per Post von Ihnen angefordert werden. Beim Online-Antrag werden Sie direkt zum Hochladen der erforderlichen Unterlagen aufgefordert.
Voraussetzungen
- Ein sofortiger vollständiger Ausgleich Ihres Beitragsrückstandes wäre mit erheblichen Härten verbunden.
- Die Begleichung Ihres Beitragsrückstandes wird durch die Ratenzahlung oder Stundung nicht gefährdet.
- Wenn Sie einen Erlass oder Teilerlass beantragen: Die Begleichung des Beitragsrückstandes wäre unbillig.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Verfahrensablauf
Eine Zahlungserleichterung können Sie online oder per Post bei der Künstlersozialkasse beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 20 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite können Sie dann auswählen, welchen Antrag auf Zahlungserleichterung Sie stellen möchten.
- Im Folgenden sind von Ihnen Angaben zu Ihrem Antrag zu machen und soweit erforderlich, Unterlagen hochzuladen.
- Auch ergänzende Angaben sind möglich.
Antrag per Post:
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Zahlungserleichterung Sie beantragen möchten.
- Schlagen Sie in Ihrem formlosen Schreiben bitte eine monatliche Ratenhöhe oder einen Termin für den Ausgleich der Beitragsrückstände vor.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Bitte antworten Sie auf Rückfragen möglichst umgehend.
Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung mehr als 3 Wochen dauern.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 31.03.2023
Stichwörter
Beitragsrückstand, Teilerlass, Ratenzahlung, Zahlungsrückstand, monatliche Raten, Künstlersozialkasse, Erlass, Stundung, KSK, Niederschlagung