Künstlersozialversicherung Änderung privater/freiwilliger Aufwendungen

    Zuschuss der Künstlersozialkasse für Kranken- und Pflegeversicherung anpassen

    Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind. Daher sollten Sie der KSK veränderte Beiträge mitteilen.

    Beschreibung

    Als erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zuschüsse der Künstlersozialkasse. Die Zuschüsse betreffen die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

    Sie können einen Anspruch auf diese Zuschüsse haben, wenn Sie:

    • über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sind und
      • von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind oder
      • keinen Zugang zur gesetzlichen Versicherung haben.

    Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Höhe Ihrer Beiträge für Ihre:

    • private oder
    • freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

    Die Versicherungen legen die Höhe der Beiträge fest.

    Die Künstlersozialkasse braucht aktuelle Angaben über Ihre Beiträge für diese Versicherungen. Sonst kann es sein, dass die Künstlersozialkasse die Höhe Ihrer vorläufigen Zuschüsse falsch berechnet.

    Bei der jährlichen endgültigen Abrechnung Ihres Zuschusses durch die Künstlersozialkasse kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Durch die Meldung der aktuellen Angaben können Sie besonders hohe Rückforderungen oder Nachzahlung vermeiden.

    Online-Dienst

    Zuschuss der Künstlersozialkasse für Kranken- und Pflegeversicherung online anpassen

    ID: B100019_109898359

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

    • Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung.

    Voraussetzungen

    • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse zuschussberechtigt.
    • Die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Versicherung haben sich verändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Wenn sich die Beiträge bei Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung verändern, erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben von Ihrer Versicherung.
    Sie können der Künstlersozialkasse online oder per Post Ihre veränderten Beiträge mitteilen.

    Online-Mitteilung:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
    • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen.
    • Anschließend können Sie nähere Angaben zu Ihrem geänderten Beitrag machen und das Schreiben Ihrer Versicherung hochladen.
    • Gleiches gilt für Beitragsänderungen von Familienangehörigen, die bei Ihnen mitversichert sind.

    Mitteilung per Post:

    • Füllen Sie das PDF-Formular " Mitteilung für Zuschussempfänger über geänderte Beitragshöhe zur Kranken- und Pflegeversicherung" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
    • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Fügen Sie dem PDF-Formular bitte das Schreiben Ihrer Versicherung über die geänderte Beitragshöhe bei.
    • Gleiches gilt für Beitragsänderungen von Familienangehörigen, die bei Ihnen mitversichert sind.
    • Drucken Sie das ausgefüllte PDF aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie Ihre Änderungsmitteilung an die Künstlersozialkasse.

    Sie erhalten von der Künstlersozialkasse eine schriftliche Bestätigung. Gegebenenfalls erhalten Sie zudem eine neue Beitragsmitteilung.

    Fristen

    Teilen Sie der Künstlersozialkasse die Änderung Ihrer Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bitte sofort mit.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)

    Kosten

     Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    freiwillige gesetzliche Pflegeversicherung, KSK, private Krankenversicherung, Aufwendungen, Änderung der Prämienzahlung, PKV, Künstlersozialkasse, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, Beitrag private Versicherung, Zuschuss, Aufwandsänderung, freiwillige Krankenversicherung, private Pflegeversicherung, Versicherungsprämie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de