Betriebs- und Haushaltshilfe von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Gewährung

    Betriebs- und Haushaltshilfe der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beantragen

    Sie können von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH) erhalten, wenn Sie infolge einer Krankheit, Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationskur der LKK oder wegen Schwangerschaft und Mutterschutz ausfallen.

    Beschreibung

    Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe der LKK können Sie erhalten, wenn Sie ausfallen wegen

    • einer Krankheit, die die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährdet,
    • einer Krankenhausbehandlung,
    • einer ambulanten oder stationären Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme der LKK oder
    • Schwangerschaft und Mutterschutz.

    Die LKK stellt sicher, dass Ihr Betrieb beziehungsweise Haushalt weitergeführt wird und damit Ihre Einkommensgrundlage erhalten bleibt. Die Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe betreffen insbesondere nicht aufschiebbare Arbeiten.

    Dafür stellt die LKK entweder eine qualifizierte Fachkraft zur Verfügung, das nennt sich gestellte Kraft. Oder Sie bemühen sich selbst um eine Ersatzkraft.

    Bei den gestellten Fachkräften kann es sich um Beschäftigte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) oder um eine Fachkraft anderer Stellen handeln, zum Beispiel eines Maschinenrings oder eines Betriebshilfsdienstes.

    Sofern Sie sich selbst um eine Ersatzkraft bemühen, erstattet die LKK die Kosten hierfür in festgelegter Höhe. Dabei gelten Höchstbeträge. Zu beachten ist, dass für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad keine Einsatzkosten übernommen werden. Die Ersatzkraft muss außerdem betriebsfremd sein. Das heißt, sie darf sonst nicht in Ihrem Unternehmen oder in Ihrem Haushalt tätig sein oder wesentlich aushelfen.

    Sollte eine Krankheit die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährden, sind Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe längstens für 4 Wochen möglich. Bei stationärer Behandlung längstens für 13 Wochen. Eine Verlängerung ist nur aufgrund besonderer Umstände im Unternehmen oder Haushalt möglich. Das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit oder der Krankheit allein reicht nicht aus.

    Online-Dienst

    Betriebs- und Haushaltshilfe online beantragen

    ID: B100019_110372234

    Beschreibung

    Das Versichertenportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet Ihnen die Möglichkeit, online einen Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe zu stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), BHH

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34105 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219007

    Telefon Festnetz: +49 561 7850

    E-Mail: BHH@svlfg.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Betriebs und Haushaltshilfe,
    • gegebenenfalls ärztliche Bescheinigung über Krankheit, die die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährdet. Hierfür kann der Arzt oder die Ärztin in der Praxis vorhandene Vordrucke verwenden. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse stellt auch einen eigenen Vordruck zur Verfügung,
    • gegebenenfalls das Formular "Angaben zur selbst beschafften Ersatzkraft", wenn Sie sich selbst um die Ersatzkraft bemüht haben;
    • SEPA-Lastschriftmandat;

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen erreicht die Mindestgröße.
    • Leistungen zur Betriebs und Haushaltshilfe sind zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Unternehmens beziehungsweise Haushalts erforderlich.
    • Sie sind versichert als landwirtschaftlicher Unternehmer, landwirtschaftliche Unternehmerin oder entsprechend als
      • Ehefrau oder Ehemann beziehungsweise
      • eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner.

    Sie fallen aus aufgrund von

    • ärztlich bescheinigter Krankheit, die die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährdet,
    • Krankenhausbehandlung,
    • einer ambulanten oder stationären Vorsorge oder Rehabilitationsleistung der LKK oder
    • Schwangerschaft und Mutterschutz.

    Hinweise:

    • Für Tätigkeiten in Nebenunternehmen, also nichtlandwirtschaftlichen Unternehmensteilen kann keine Betriebs- und Haushaltshilfe beantragt werden.
    • Auch wenn Sie anderweitig bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert sind, können sie gegebenenfalls Leistungen der Haushaltshilfe erhalten. Zum Beispiel wenn
      • wegen eines Krankenhausaufenthaltes die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und
      • im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind lebt.
    • Haushaltshilfe wird auch erbracht, wenn wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
    • Sie müssen den Antrag vor Einsatzbeginn stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Sozialgericht nach erfolglosem Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Betriebs- und Haushaltshilfeleistungen müssen Sie bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) vor Einsatzbeginn per Post, online oder telefonisch beantragen.  

    Schriftliche Antragstellung:

    • Laden Sie den entsprechenden Vordruck für den Antrag von der Internetseite der Landwirtschaftlichen Krankenkasse herunter oder fordern Sie diesen telefonisch oder per Post an und füllen Sie ihn aus.
    • Schicken Sie den Antrag zusammen mit gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax an die LKK.
    • Die Entscheidung der LKK erhalten Sie per Post.

    Antragstellung per Online-Verfahren:

    • Gehen Sie auf das Online-Portal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und melden Sie sich dort an.
    • Füllen Sie den Antrag aus.
    • Senden Sie Ihren Antrag online ab. Sie erhalten den Antrag als PDF in Ihr Online-Postfach
    • Jetzt können Sie die notwendigen Unterlagen digital als PDF oder JPEG-Datei hochladen.
    • Die LKK prüft Ihren Antrag.
    • Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG, sofern Sie nicht ausdrücklich den Postweg ausgewählt haben.

    Fristen

    Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe sind frühestens ab dem Tag der Antragstellung möglich. Wenn der Antrag zunächst formlos erfolgt, sollten Sie das ausgefüllte Antragsformular und gegebenenfalls weitere notwendige Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nachreichen.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 5 Wochen (Sollte es länger dauern, muss Ihnen die Landwirtschaftliche Krankenkasse dies schriftlich oder elektronisch mitteilen.)

    Kosten

    Für die Antragstellung fallen keine Kosten an.

    Sofern die Landwirtschaftliche Krankenkasse eine qualifizierte Ersatzkraft zur Verfügung stellt, übernimmt sie dafür die Kosten in voller Höhe.

    Kann keine Ersatzkraft zur Verfügung gestellt werden, erstattet die LKK die Kosten für eine von Ihnen selbst organisierte betriebsfremde Ersatzkraft in festgelegter Höhe. Hierbei werden die tatsächlich entstandenen Geldleistungen berücksichtigt, insbesondere die Vergütung für die Tätigkeit und Fahrkosten. Naturalleistungen wie z.B. Sachleistungen werden dagegen nicht berücksichtigt. Für die Erstattung gelten Höchstbeträge.

    Die nachgewiesenen Aufwendungen werden bis zu einem täglichen Höchstbetrag von 2,95 Prozent der jeweils geltenden monatlichen Bezugsgröße, auf- oder abgerundet auf den nächsten geraden Euro-Betrag.

    In bestimmten Fällen müssen Sie für jeden Tag der Inanspruchnahme eine Zuzahlung entrichten. Wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten wird, können Sie von dieser Verpflichtung befreit werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 06.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Ausfall der Landwirtin, Einkommenssicherung, Ersatzkraft für Landwirte, Betriebs- und Haushaltshilfe, Betriebshilfe, Landwirtschaftliche Krankenkasse, Rehabilitation, Haushaltshilfe, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, Weiterbewirtschaftung des Unternehmens, LKK, Ausfall des Landwirts, SVLFG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English