Öffentliche Beurteilungsberichte (sog. Public Assessment Reports) Veröffentlichung

    Beurteilungsberichte für zugelassen Arzneimittel einsehen

    Auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder können Sie, als Ergänzung zur Fach- und Gebrauchsinformation, öffentliche Beurteilungsberichte mit Informationen zur Zulassungsentscheidung von Arzneimitteln einsehen.

    Beschreibung

    In den sogenannten öffentlichen Beurteilungsberichten (PAR) oder auch Public Assessment Reports informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anwenderinnen und Anwender, also zum Beispiel 

    • Ärztinnen und Ärzte,
    • Apothekerinnen und Apotheker und
    • sonstige Personen aus dem Gesundheitswesen. 

    Die PAR enthalten Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte zu

    • Qualität,
    • Wirksamkeit, 
    • Unbedenklichkeit oder 
    • Risiken, also etwa Anwendungsbereiche und mögliche Nebenwirkungen.

    Die PAR sollen alle wesentlichen Informationen zur Zulassungsentscheidung enthalten und sind eine Ergänzung zu der bereits öffentlich zugänglichen Fach- und Gebrauchsinformation.

    Die vom BfArM veröffentlichten Beurteilungsberichte beziehen sich auf Arzneimittel zur Anwendung am Menschen. Sie werden auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund) veröffentlicht.

    Sie können diese Beurteilungsberichte dort jederzeit einsehen.
     

    Ansprechpartner

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

    53175 Bonn

    Dienstsitz Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 99307-5207

    Telefon Festnetz: +49 228 99307-0

    E-Mail: poststelle@bfarm.de

    Internet

    Stichwörter

    BfArM

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    • Formulare: keine 
    • Onlineverfahren möglich: ja 
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei der Veröffentlichung der öffentlichen Beurteilungsberichte handelt es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

    Verfahrensablauf

    • Öffnen Sie die Onlineplattform PharmNet.Bund.
    • Klicken Sie auf "Arzneimittel-Informationssystem" und dann auf "Recherche".
    • Nachdem Sie die Einverständniserklärung akzeptiert haben, können Sie nach Arzneimitteln suchen und auch die Beurteilungsberichte lesen.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Das BfArM veröffentlicht den PAR zeitnah nach Zulassung der entsprechenden Arzneimittel. Bei größeren Änderungen der Zulassung, zum Beispiel Indikationserweiterungen, veröffentlicht die BfArM zeitnah Aktualisierungen. Der Zeitraum für Erstellung hängt unter anderem von der Komplexität des zugelassenen Arzneimittels ab.

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit am 21.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Arzneimittel, Apotheke, Arzneimittel Recherche, Nebenwirkungen, Medikament Recherche, Wirkung, Medizin Recherche, Public Assessment Report, Risiken, Beurteilungsbericht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English