• Wietzendorf (Landkreis Heidekreis, Niedersachsen)
Öffentliche Beurteilungsberichte (sog. Public Assessment Reports) Veröffentlichung

Beurteilungsberichte für zugelassen Arzneimittel einsehen

Auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder können Sie, als Ergänzung zur Fach- und Gebrauchsinformation, öffentliche Beurteilungsberichte mit Informationen zur Zulassungsentscheidung von Arzneimitteln einsehen.

Beschreibung

In den sogenannten öffentlichen Beurteilungsberichten (PAR) oder auch Public Assessment Reports informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anwenderinnen und Anwender, also zum Beispiel 

  • Ärztinnen und Ärzte,
  • Apothekerinnen und Apotheker und
  • sonstige Personen aus dem Gesundheitswesen. 

Die PAR enthalten Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte zu

  • Qualität,
  • Wirksamkeit, 
  • Unbedenklichkeit oder 
  • Risiken, also etwa Anwendungsbereiche und mögliche Nebenwirkungen.

Die PAR sollen alle wesentlichen Informationen zur Zulassungsentscheidung enthalten und sind eine Ergänzung zu der bereits öffentlich zugänglichen Fach- und Gebrauchsinformation.

Die vom BfArM veröffentlichten Beurteilungsberichte beziehen sich auf Arzneimittel zur Anwendung am Menschen. Sie werden auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund) veröffentlicht.

Sie können diese Beurteilungsberichte dort jederzeit einsehen.
 

Ansprechpartner

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Adresse

Hausanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

53175 Bonn

Dienstsitz Bonn

Kontakt

Fax: +49 228 99307-5207

Telefon Festnetz: +49 228 99307-0

E-Mail: poststelle@bfarm.de

Internet

Stichwörter

BfArM

Version

Technisch geändert am 05.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Formulare

  • Formulare: keine 
  • Onlineverfahren möglich: ja 
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bei der Veröffentlichung der öffentlichen Beurteilungsberichte handelt es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Verfahrensablauf

  • Öffnen Sie die Onlineplattform PharmNet.Bund.
  • Klicken Sie auf "Arzneimittel-Informationssystem" und dann auf "Recherche".
  • Nachdem Sie die Einverständniserklärung akzeptiert haben, können Sie nach Arzneimitteln suchen und auch die Beurteilungsberichte lesen.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Das BfArM veröffentlicht den PAR zeitnah nach Zulassung der entsprechenden Arzneimittel. Bei größeren Änderungen der Zulassung, zum Beispiel Indikationserweiterungen, veröffentlicht die BfArM zeitnah Aktualisierungen. Der Zeitraum für Erstellung hängt unter anderem von der Komplexität des zugelassenen Arzneimittels ab.

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit am 21.07.2021

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Arzneimittel Recherche, Public Assessment Report, Apotheke, Arzneimittel, Risiken, Medizin Recherche, Beurteilungsbericht, Nebenwirkungen, Wirkung, Medikament Recherche

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English