• Leutkirch im Allgäu (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg)
Frequenzzuteilung Erteilung Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den Drahtlosen Netzzugang

Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den drahtlosen Netzzugang beantragen

Wenn die Bundesnetzagentur Ihnen Frequenzen im Mobilfunknetz zugeteilt hat und Sie diese in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie zuvor die Festsetzung der standortbezogenen technischen Parameter zur Frequenznutzung beantragen.

Beschreibung

Die Festsetzung der standortbezogenen technischen Parameter beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese prüft, ob Sie die Frequenzen effizient nutzen können und dabei andere Nutzungen im In- und Ausland ungestört bleiben. Erst nach Festsetzung der Parameter können Sie die Funkstellen in Betrieb nehmen.

Um eine Festsetzung der Parameter zu beantragen, benötigen Sie eine Frequenzzuteilung. Ihrem Zuteilungsbescheid können Sie Details zu den standortbezogenen technischen Parametern und zu Antragsvorgaben entnehmen.
Die standortbezogenen Parameterfestsetzungen erfolgen befristet. Die Dauer der Befristung können Sie Ihrem Bescheid über die Parameterfestsetzung entnehmen.   

Online-Dienst

Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den drahtlosen Netzzugang online beantragen

ID: B100019_117254137

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 2240, Standortbezogene Parameterfestsetzung

Adresse

Hausanschrift

Nobelstraße 55

18059 Rostock

Öffnungszeiten

Servicezeiten * Montag: 09:00 - 16:00 Uhr * Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr * Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr * Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 381 4022-0

Telefon Festnetz: +49 381 4022-180

E-Mail: 224_rostock.postfach@bnetza.de

Internet

Stichwörter

BNetzA Bundesnetzagentur

Version

Technisch geändert am 01.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Voraussetzungen

Sie müssen eine entsprechende Frequenzzuteilung besitzen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können die Festsetzung der Frequenznutzungsparameter online oder per E-Mail beantragen.

Festsetzung online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf.
    • Sie benötigen Benutzername und Passwort, um sich anzumelden.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Sie erhalten den Bescheid zur Festsetzung der Frequenznutzungsparameter per Post.

Festsetzung per E-Mail beantragen:

  • Erstellen Sie einen elektronischen Antrag nach Datenformat der Bundesnetzagentur .
  • Details zum sogenannten Betreiberaustauschformat entnehmen Sie Ihrem Frequenzzuteilungsbescheid.
  • Senden Sie den Antrag per E-Mail an die Bundesnetzagentur.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.

Fristen

Geltungsdauer: 1 bis 10 Jahre (Die Parameterfestsetzungen sind befristet. Die Gültigkeitsdauer können Sie Ihrem Bescheid über die Parameterfestsetzung entnehmen.)

Bearbeitungsdauer

1 bis 6 Wochen

Kosten

Gebühr für die Frequenzzuteilung

  • Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig.
  • Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.

Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung

  • Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge.
  • Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.03.2024

Version

Technisch geändert am 04.11.2024

Stichwörter

UMTS, drahtloser Netzzugang, 5G, Funkstelle, LTE, Parameterfestsetzung, Parameter, BNetzA, GSM, Mobilfunk, Mobilfunknetz, Bundesnetzagentur, Frequenz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English