Zweitschrift eines Flugfunkzeugnisses beantragen
Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde beschädigt? Dann können Sie eine Zweitschrift bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Beschreibung
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur.
Sie müssen bei der Bundesnetzagentur eine Zweitschrift beantragen, wenn
- Sie Ihr Flugfunkzeugnis verloren haben oder
- Ihr Flugfunkzeugnis beschädigt oder unbrauchbar ist.
Online-Dienst
Antrag auf Zweitschrift
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Standorte der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) für Flugfunkzeugnisse
Öffnungszeiten
Servicezeiten Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
erforderliche Unterlagen
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben:
- Einzahlungsbeleg oder
- bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie
- gegebenenfalls Kopie des Originalzeugnisses oder
- Kopie des Pilotenscheins, wenn Sie Ihre Sprechfunkberechtigung bei einer Landesluftfahrtbehörde erworben haben
Für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind:
- Ausweiskopie aller Erziehungsberechtigten
Voraussetzungen
Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde unbrauchbar.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- entfällt
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Zweitschrift online oder per Post oder per E-Mail beantragen.
Überweisen Sie zunächst die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift.
Online-Antrag
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift Ihres Flugfunkzeugnisses per Post.
Antrag per Post oder per E-Mail:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie das Antragsformular herunter. Drucken Sie den Antrag aus.
- Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den für Ihren Prüfungsort zuständigen Standort der Bundesnetzagentur.
- Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift ihres Flugfunkzeugnisses per Post.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 Woche (Die Bearbeitungsdauer beginnt nach Eingang aller Unterlagen.)
Kosten
Überweisen Sie die Gebühr an die folgende Kontoverbindung:
Empfänger: Bundeskasse Weiden
Kreditinstitut: BBK Regensburg
IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
BIC: MARKDEF1750
Geben Sie im Verwendungszweck eine der folgenden Informationen an:
- ursprünglicher Prüfungsort Berlin: ZV9069058 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Prüfungsort Bremen: ZV9069059 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Prüfungsort Eschborn: ZV9069060 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Prüfungsort München: ZV9069060 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Prüfungsort Köln: ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Prüfungsort Reutlingen: ZV9069062 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Prüfungsort Leipzig: ZV9069058 und Name der antragsstellenden Person
- ursprünglicher Ausstellungsort Mühlheim: ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person
Gebühr 35.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.11.2023
Stichwörter
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