• Nübbel (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
Frequenzzuteilung Erteilung für den analogen Bahnfunk

Frequenzzuteilung für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk beantragen

Frequenzzuteilungen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk können Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Beschreibung

Zur Nutzung von Frequenzen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk benötigen Sie eine Frequenzzuteilung. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.

Nach erfolgreicher Verträglichkeitsprüfung der BNetzA mit anderen Frequenznutzungen im Inland und im benachbarten Ausland können die Funkstellen von Ihrem Unternehmen in Betrieb genommen werden.

In der Regel werden Frequenzzuteilungen im analogen Eisenbahnbetriebsfunk für 10 Jahre befristet.

Wenn Sie bereits eine Frequenzzuteilung besitzen und sich Angaben in Ihrer Zuteilungsurkunde ändern, teilen Sie diese bitte ebenfalls per Antragsformular der BNetzA mit.

Online-Dienst

Frequenzzuteilung für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk online beantragen

ID: B100019_115984142

Beschreibung

Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 224, Frequenzzuteilung analoger Bahnfunk

Adresse

Hausanschrift

Nobelstraße 55

18059 Rostock

Besucheradresse

Öffnungszeiten

Servicezeiten: Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 381 4022-155

E-Mail: rost-oenet2@bnetza.de

Internet

Stichwörter

Bundesnetzagentur BNetzA

Version

Technisch geändert am 28.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis der Genehmigungsbehörde, dass Ihr Unternehmen aus den Bereichen Eisenbahnverkehr oder Eisenbahninfrastruktur stammt (Kopie)
  • bei ortsfesten Anlagen:
    • geografischer Übersichtsplan im Maßstab 1:100.000
    • Antennendiagramme  
  • falls Ihr Unternehmen im Handelsregister registriert ist: aktueller Handelsregisterauszug

Voraussetzungen

  • Sie beziehungsweise das Unternehmen, für das Sie den Antrag stellen, sind zur Nutzung des Eisenbahn-Betriebsfunks berechtigt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Frequenzzuteilungen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk sowie deren Änderungen können Sie online oder per Post beantragen.

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und öffnen Sie den Online-Antrag.
  • Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
  • Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das Referat 224 der BNetzA senden.
  • Die BNetzA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • Ihre Zuteilungsurkunde oder
    • einen Ablehnungsbescheid
    • sowie jeweils eine Zahlungsaufforderung (nur bei Urkunde).
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

1 bis 6 Wochen (Die Bearbeitung erfolgt meist innerhalb von 2 Wochen. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 6 Wochen.)

Kosten

Gebühr für die Frequenzzuteilung:

  • Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig.
  • Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.

Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung:

  • Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge.
  • Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung.
  • Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.03.2024

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Parameterfestsetzung, Eisenbahn-Betriebsfunk, Railway Mobile Radio, BNetzA, Rangierfunk, Frequenz, Bahnunternehmen, Betriebsfunk, Rottenwarnanlagen, Eisenbahninfrastruktur, Zugfunk, Eisenbahn, Frequenzzuteilung, Bundesnetzagentur, Eisenbahnverkehr, Funkstelle, Funkfernsteuerung, RMR, Bahnfunk

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English