• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Frequenzzuteilung Erteilung für Kurzzeitnutzungen

Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzungen beantragen

Sie sind ein Unternehmen oder eine Organisation und möchten auf einer Veranstaltung, zum Beispiel einem Konzert oder einer Messe, kurzzeitig Funkverkehr nutzen? Dann müssen Sie bei der Bundesnetzagentur Frequenzen für die Kurzzeitnutzung beantragen.

Beschreibung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.

In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Wenn Sie einen Frequenzbedarf für einen Nutzungszeitraum von maximal 30 zusammenhängenden Tagen haben, weil Sie zum Beispiel 

  • ein Konzert, 
  • eine Sportveranstaltung, 
  • eine Messe oder ähnliches 

veranstalten, müssen Sie bei der BNetzA eine vereinfachte Frequenzzuteilung beantragen. Man spricht dabei auch von Kurzzeitfrequenzzuteilung. 

Sie stellen den Antrag online, per E-Mail oder per Post bei der für Sie zuständigen Außenstelle der BNetzA. Für den schriftlichen Antrag per Post oder per E-Mail können Sie ein Formular verwenden oder den Antrag alternativ auch formlos stellen.

Die Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzungen ist auf die im Antrag angegebene Veranstaltungen und ihre Standorte beschränkt.

Für manche Großveranstaltungen oder Veranstaltungsserien, wie Motorsport-Serien und Radrennen, sind besondere Antragsverfahren notwendig. Wenden Sie sich in solchen Fällen vor Antragstellung per E-Mail an die BNetzA oder informieren Sie sich auf der Internetseite der BNetzA.
 

Online-Dienst

Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzungen online beantragen

ID: B100019_120441012

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 223, Frequenzzuteilung Kurzzeitnutzung

Adresse

Hausanschrift

Canisiusstrasse 21

55122 Mainz

Referat 223

Öffnungszeiten

Servicezeiten: Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6131 18-0

E-Mail: shortterm@bnetza.de

Internet

Version

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesnetzagentur (BNetzA), zuständige Außenstellen für Anträge auf Kurzzeitfrequenzzuteilung

Internet

Version

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzung
  • im Fall der Antragstellung in Vertretung: formlose Vertretungsberechtigung 
     

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die subjektiven Zuteilungsvoraussetzungen für eine störungsfreie und effiziente Frequenznutzung, wenn folgende Angaben zutreffen:
    • Die Zuweisung für den Funkdienst ist in der Frequenzverordnung vorhanden.
    • Die Frequenzen sind im Frequenzplan für die Kurzzeit ausgewiesen. 
    • Die nationale und gegebenenfalls erforderliche internationale Frequenzkoordinierung für die Kurzzeitnutzung kann erfolgreich abgeschlossen werden.
    • Die Frequenznutzung erfolgt innerhalb eines international koordinierten Netzes. 
    • Eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung ist sichergestellt.
       

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen. 
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können die Zuteilung von Kurzzeitfrequenzen online, per E-Mail oder per Post beantragen.

Frequenzzuteilung online beantragen: 

  • Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf.
  • Zur Anmeldung benötigen Sie einen Nutzernamen und ein Passwort.
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben und Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es. Wenn Sie es per E-Mail abschicken wollen, müssen Sie es nach der Unterschrift in ein PDF umwandeln.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie das Formular ab.
  • Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen bei Ihnen.
  • Die BNetzA sendet Ihnen
    • die Frequenzzuteilung per E-Mail und
    • den Gebührenbescheid per E-Mail.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BNetzA herunter.
  • Sie können das Formular 
    • am Bildschirm ausfüllen und als PDF-Datei speichern oder
    • es herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.
  • Falls Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz in Deutschland liegt: 
    • Senden Sie den Antrag an die für den Einsatzort der Frequenz zuständige Außenstelle der BNetzA.
  • Falls Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz im Ausland liegt: 
    • Senden Sie den Antrag an das Referat 223 der BNetzA in Mainz.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
     

Fristen

Sie sollten die Frequenzzuteilung spätestens 15 Tage vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn beantragen.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Kosten

Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen. 
 

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.03.2024

Version

Technisch geändert am 17.03.2025

Stichwörter

Funkstelle, Frequenzzuteilung, Veranstaltungsfunk, temporäre Nutzung, Frequenzbedarf, Kurzzeitnutzungen, Kurzzeitfrequenzen, Funkanlage, temporäre Frequenznutzung, Kurzzeitfrequenzzuteilung, Funk, kurzzeitige Frequenznutzung, Einzelfrequenzzuteilung, BNetzA, Frequenz, Veranstaltungsfrequenzen, Bundesnetzagentur

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de