Frequenzzuteilung Erteilung für GNSS-Repeater

    Frequenzzuteilung für GNSS-Repeater beantragen

    Wenn Sie GNSS-Repeater nutzen möchten, müssen Sie sich die entsprechenden Frequenzen zuteilen lassen. Dafür stellen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur.

    Beschreibung

    Die Satellitensignale der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), zum Beispiel NAVSTAR-GPS, GALILEO und GLONASS, sind mitunter örtlich nicht verfügbar, weil sie beispielsweise in Fahrzeughangars oder in Laborräumen und Werkstätten abgeschirmt sind. In solchen Fällen kann es nötig sein, einen Teil der unversorgten Zone mit Hilfe von GNSS-Repeatern auszuleuchten.

    Um GNSS-Repeater nutzen zu können, müssen Sie

    • zu einer der berechtigten Nutzergruppen gehören und
    • sich die entsprechenden Frequenzen zuteilen lassen.

    Dafür stellen Sie einen Antrag an die Bundesnetzagentur.

    Im Antragsformular der Bundesnetzagentur müssen Sie

    • den Aufstellungsort Ihrer GNSS-Repeateranlage genau bezeichnen und
    • die zu versorgenden Räume und Gebäudeteile mithilfe einer Planungsskizze darstellen.

    Aufgrund des hohen potentiellen Störrisikos beim Einsatz von GNSS-Repeatern auf Flugplätzen sowie in der Nähe der Anflugsektoren wird beim Zuteilungsverfahren unterschieden zwischen

    • GNSS-Repeatern innerhalb festgelegter Schutzzonen und
    • GNSS-Repeatern außerhalb festgelegter Schutzzonen.

    Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift für die Frequenzzuteilung für GNSS-Repeater.

    Die Bundesnetzagentur teilt Frequenzen für GNSS-Repeater für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Nutzung neu beantragen.

    Online-Dienst

    Frequenzzuteilung für GNSS-Repeater online beantragen

    ID: B100019_115855681

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 223, Frequenzzuteilung GNSS-Repeater

    Adresse

    Hausanschrift

    Canisiusstrasse 21

    55122 Mainz

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 18-0

    E-Mail: 223.postfach@bnetza.de

    Internet

    Stichwörter

    Bundesnetzagentur BNetzA

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Planungsskizze mit genauer Angabe der Montageorte aller Anlagenkomponenten (Verstärker, Leitungen, Antennen) und den Pegelverhältnissen
    • gegebenenfalls Nachweis der Vertretungsberechtigung, wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen

    Voraussetzungen

    • Sie sind zur Nutzung von GNSS-Repeatern berechtigt, das heißt, Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
      • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
      • zivile und militärische Luftfahrtindustrie sowie entsprechende Wartungs- und Reparaturbetriebe,
      • herstellende und vertreibende Unternehmen von GNSS-Empfängern und entsprechenden Chipsätzen,
      • herstellende Unternehmen, die GNSS-Empfänger als integralen Bestandteil in ihr Endprodukt einbauen, zum Beispiel Autohersteller.
    • Gehören Sie zu keiner dieser Nutzergruppen, können Sie nur dann eine Frequenzzuteilung erhalten, wenn der GNSS-Repeater für Sicherheitszwecke eingesetzt werden soll und Sie dies im Antrag entsprechend nachvollziehbar darlegen.
    • Ihre Anlage nutzt einen oder mehrere der folgenden Frequenzbereiche
      • 1164-1215 MHz,
      • 1215-1300 MHz,
      • 1559-1610 MHz.
    • Ihre Anlage entspricht der Norm ETSI EN 302 645.

    Ihre Anlage ist ortsfest installiert. Ortsveränderungen oder mobiler Betrieb sind verboten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Zuteilung von Frequenzen für GNSS-Repeater online, per E-Mail oder per Post beantragen.

    Frequenzzuteilung online beantragen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf.
    • Zur Anmeldung benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.
    • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Senden Sie das Formular online ab.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
    • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen per Post
      • die Frequenzzuteilung und
      • den Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Möchten Sie Daten einer bestehenden Zuteilung ändern, nutzen Sie bitte das gleiche Antragsformular und füllen dieses erneut aus.

    Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:

    • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
    • Sie können das Formular
      • am Bildschirm ausfüllen und als PDF-Datei speichern
      • oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
    • Senden Sie das Formular per E-Mail oder per Post mit allen notwendigen Unterlagen an die Bundesnetzagentur.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
    • Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.

    Fristen

    Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 6 Wochen. Sie sollten die Frequenzzuteilung daher spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 6 Wochen

    Kosten

    Gebühr für die Frequenzzuteilung:

    • Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig.
    • Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.

    Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung:

    • Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge.
    • Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung.
    • Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.
    • Zuteilungen laufen ab und können nicht verlängert werden. Sie können erneut zugeteilt werden (neuer Antrag). Änderungen beziehen sich auf zum Beispiel persönliche Daten, nicht auf den Zuteilungszeitraum.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    BNetzA, Frequenzzuteilung, Einzelfrequenzzuteilung, GNSS-Repeater, GPS-Repeater, Repeater, Frequenz, Satellitennavigationssystem, GLONASS, GPS-Verstärker, Bundesnetzagentur, GNSS-Sender, GNSS, Navi, Funk, Navigation, GPS-Sender, NAVSTAR-GPS, GALILEO, Frequenzschutzbeitragsverordnung, Funkstelle, GNSS-Verstärker, Funkanlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English