Meldung von nicht-konformen Funkanlagen Entgegennahme

    Gefährliche und nicht-konforme Funkanlagen melden

    Sie haben eine Funkanlage in Ihrem Haushalt, die anderen Geräte stört oder die zu einem Sicherheitsrisiko werden kann? Dann sollten Sie dies der Bundesnetzagentur melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Funkanlagen, elektrische Produkte oder ortsfeste Anlagen besitzen, die andere elektronische Produkte stören oder von diesen gestört werden, sollten Sie diese bei der Bundesnetzagentur melden. Gefährliche Funkanlagen können ebenso der BNetzA gemeldet werden.

    Grundsätzlich prüft die Bundesnetzagentur stichprobenartig Funkanlagen und elektrische Produkte aus den Bereichen Haushaltsgeräte und Elektrowerkzeuge, Beleuchtung, IT-Produkte, Unterhaltungselektronik oder Funkanlagen einschließlich Produkten mit integriertem WLAN oder Bluetooth. Das können zum Beispiel sein:

    • Mixer oder Bohrmaschine, die zum Beispiel den Rundfunkempfang stören
    • LED-Leuchten, die den Radioempfang beeinträchtigen,
    • Funkwecker, die Störungen im Flugfunk verursachen,
    • Funk-Kopfhörer, die Funkstörungen verursachen oder
    • Störsender oder Jammer, die den Mobilfunkempfang im Zug oder im Kino vorsätzlich unmöglich machen.
    • Smartphone beziehungsweise Handy mit gefährlichem Ladekabel oder Netzteil

    Bei der Prüfung achtet die Bundesnetzagentur beispielsweise darauf,

    • ob das CE-Kennzeichen auf dem Produkt vorhanden und korrekt ist,
    • ob das Gerät eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder eine andere Information trägt, durch die es sich identifizieren lässt,
    • ob die Herstellerangaben oder Einführungsangaben korrekt sind,
    • ob dem Produkt eine deutsche Bedienungsanleitung mit Nutzungs- und Warnhinweisen beigefügt ist,
    • ob eine korrekte Konformitätserklärung (für Funkanlagen) vorliegt, die belegt, dass das Produkt den geltenden Vorschriften entspricht,
    • ob das Produkt Funkstörungen verursachen kann oder durch andere Produkte unzulässig gestört wird,
    • ob Funkanlage die Gerätesicherheit einhält,
    • ob das Produkt Persönlichkeitsrechte verletzt, zum Beispiel weil es unbemerkt Ton oder Bild übertragen kann.

    Dass ein Produkt gefährlich ist oder den europäischen Anforderungen nicht entspricht, können Sie manchmal schon vor dem Kauf erkennen. Doch auch wenn Ihnen der Mangel erst später auffällt, sollten Sie das Produkt melden.

    Online-Dienst

    Nicht-konforme elektrische Produkte oder gefährliche und nicht-konforme Funkanlagen melden

    ID: B100019_109778955

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behör-dengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 411

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 80 01

    55003 Mainz

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag. 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 185616

    Telefon mobil: +49 6131 181240

    E-Mail: marktueberwachung@bnetza.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Fotos von dem mangelhaften Produkt als Ganzes
    • gegebenenfalls weitere Bilder von dem Produkt oder vom Mangel
    • gegebenenfalls begleitende Dokumente, wie zum Beispiel die Bedienungsanleitung oder die Konformitätserklärung
    • Kaufbelege

    Voraussetzungen

    Sie haben das gefährliche, mangelhafte oder nicht-konforme Produkt in einem Laden oder über einen Online-Shop gesehen oder gekauft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Funkanlage melden möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Wenn Sie Bilder von der Funkanlage beziehungsweise des Mangels haben, laden Sie diese hoch.
    • Machen Sie dabei möglichst konkrete Angaben zum Produkt und zum Kaufort.

    Alternativ können Sie die Meldung formlos per E-Mail an marktueberwachung@bnetza.de einreichen.

    Gegebenenfalls kommt die Bundesnetzagentur bei Rückfragen noch einmal auf Sie zu. Mit Ihrer Meldung ist das Verfahren für Sie zunächst beendet.

    Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und beteiligten Wirtschaftakteuren nicht bekannt gegeben.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Meldungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen untersucht, daher kann eine durchschnittliche Bearbeitungszeit nicht angegeben werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Meldung Funkanlagen, Funkanlagengesetz, nichtkonforme Funkanlagen, FuAG, Elektromagnetische Verträglichkeit, Meldung Geräte, Störung, nicht konform, CE-Kennzeichnung, Online-Shop, Bundesnetzagentur, Geräte stören sich, Marktüberwachung, BNetzA, elektronisch, Elektronik, Funk, Anlagen, Elektronisch, Funkstörung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English