• Bad Teinach-Zavelstein (Landkreis Calw, Baden-Württemberg)
Meldung von nicht-konformen elektromagnetischen Geräten Entgegennahme

Störende und nicht-konforme elektrische Produkte melden

Sie haben ein Elektrogerät in Ihrem Haushalt, das andere Geräte stört oder das zu einem Sicherheitsrisiko werden kann? Dann sollten Sie dies der Bundesnetzagentur melden.

Beschreibung

Wenn Sie Funkanlagen, elektrische Produkte oder ortsfeste Anlagen besitzen, die andere elektronische Produkte stören oder von diesen gestört werden, sollten Sie diese bei der Bundesnetzagentur melden. Sie können der Bundesnetzagentur auch gefährliche Funkanlagen melden.

Grundsätzlich prüft die Bundesnetzagentur stichprobenartig Funkanlagen und elektrische Produkte aus den Bereichen Haushaltsgeräte und Elektrowerkzeuge, Beleuchtung, IT-Produkte, Unterhaltungselektronik oder Funkanlagen einschließlich Produkten mit integriertem WLAN oder Bluetooth. Das können zum Beispiel sein:

  • Mixer oder Bohrmaschine, die zum Beispiel den Rundfunkempfang stören
  • LED-Leuchten, die den Radioempfang beeinträchtigen,
  • Funkwecker, die Störungen im Flugfunk verursachen,
  • Funk-Kopfhörer, die Funkstörungen verursachen oder
  • Störsender beziehungsweise Jammer, die den Mobilfunkempfang im Zug oder im Kino vorsätzlich unmöglich machen.
  • Smartphone oder Handy mit gefährlichem Ladekabel beziehungsweise Netzteil

Bei der Prüfung achtet die Bundesnetzagentur beispielsweise darauf,

  • ob das CE-Kennzeichen auf dem Produkt vorhanden und korrekt ist,
  • ob das Produkt identifiziert werden kann und die Hersteller- oder Einführungsangaben korrekt sind,
  • ob dem Produkt eine deutsche Bedienungsanleitung mit Nutzungs- und Warnhinweisen beigefügt ist,
  • ob eine korrekte Konformitätserklärung (für Funkanlagen) vorliegt, die belegt, dass das Produkt den geltenden Vorschriften entspricht,
  • ob das Produkt Funkstörungen verursachen kann oder durch andere Produkte unzulässig gestört wird
  • ob Funkanlagen die Gerätesicherheit einhalten
  • ob das Produkt Persönlichkeitsrechte verletzt, zum Beispiel weil es unbemerkt Ton oder Bild übertragen kann.

Dass ein Produkt gefährlich ist oder den europäischen Anforderungen nicht entspricht, können Sie manchmal schon vor dem Kauf erkennen. Doch auch wenn Ihnen der Mangel erst später auffällt, sollten Sie das Produkt melden.

Online-Dienst

Nicht-konforme elektrische Produkte oder gefährliche und nicht-konforme Funkanlagen melden

ID: B100019_109778955

Beschreibung

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behör-dengänge direkt online erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 411

Adresse

Postfachadresse

Postfach 80 01

55003 Mainz

Öffnungszeiten

Servicezeiten Montag 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag. 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6131 185616

Telefon mobil: +49 6131 181240

E-Mail: marktueberwachung@bnetza.de

Version

Technisch geändert am 14.09.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Fotos von dem mangelhaften Produkt als Ganzes
  • gegebenenfalls weitere Bilder von dem Produkt oder vom Mangel
  • gegebenenfalls begleitende Dokumente, wie zum Beispiel die Bedienungsanleitung oder die Kaufbelege

Voraussetzungen

Sie haben das mangelhafte oder nicht-konforme Produkt in einem Laden oder über einen Online-Shop gesehen oder gekauft.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein elektrisches oder elektronisches Gerät melden möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Wenn Sie Bilder vom Produkt beziehungsweise des Mangels haben, laden Sie diese hoch.
  • Machen Sie dabei möglichst konkrete Angaben zum Produkt und zum Kaufort.

Alternativ können Sie die Meldung formlos per E-Mail an marktueberwachung@bnetza.de einreichen.

Gegebenenfalls kommt die Bundesnetzagentur bei Rückfragen noch einmal auf Sie zu. Mit Ihrer Meldung ist das Verfahren für Sie zunächst beendet.

Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und beteiligten Wirtschaftakteuren nicht bekannt gegeben.

Fristen

Es gibt keine Fristen. 

Bearbeitungsdauer

Die Meldungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen untersucht, daher kann eine durchschnittliche Bearbeitungszeit nicht angegeben werden.Die Meldungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen untersucht, daher kann eine durchschnittliche Bearbeitungszeit nicht angegeben werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 12.04.2023

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

Elektronisch, Elektronik, Geräte stören sich, Bundesnetzagentur, Funk, Meldung nicht konformer Geräte, nicht konform, elektrische Produkte, Anlagen, Online-Shop, nichtkonforme Geräte, Elektromagnetische Verträglichkeit, BNetzA, Meldung Geräte, EMVG, CE-Kennzeichnung, Störung, elektronisch, Marktüberwachung, Funkstörung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English