Förderung unternehmerischen Know-Hows Bewilligung

    Förderung unternehmerischen Know-Hows für KMU beantragen

    Sie wollen sich zu Fragen rund um die Unternehmensführung beraten lassen? Dann beantragen Sie einen Zuschuss zu einer von Ihnen beabsichtigten Unternehmensberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

    Beschreibung

    Mit dem Programm "Förderung unternehmerisches Know-hows" können bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Die Beratung kann sich auf fast alle Bereiche der Unternehmensführung beziehen. Der Zuschuss beträgt je nach dem Standort, dem Unternehmensalter sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zwischen 50 und 90 Prozent. Der entsprechende prozentuale Anteil wird bis höchstens EUR 3.000 bis EUR 4.000 Beratungskosten bezahlt. 

    Vor Beginn der Beratung müssen Sie einen Antrag beim BAFA stellen. Nach Prüfung des Antrages erteilt Ihnen das BAFA eine schriftliche Erlaubnis zum Beratungsbeginn. Anschließend können Sie mit der Beratung beginnen. Die Beratungsunterlagen müssen Sie nach Abschluss der Beratung dem BAFA vorlegen, dieses zahlt nach Prüfung mit positivem Ausgang den Zuschuss aus. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen.
     

    Online-Dienst

    Online-Portal zur Antragsstellung

    ID: B100019_103427808

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 413

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 29-35

    65760 Eschborn

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6196 908-1570

    Fax: +49 6196 908-1800

    E-Mail: foerderung@bafa.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    DIHK - Service GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 29

    10178 Berlin

    Kontakt

    Fax: +49 30 20308-2352

    Telefon Festnetz: +49 30 20308-2354

    E-Mail: kunze.michael@dihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zentralverband des Deutschen Handwerks Leitstelle für freiberufliche Beratung und Schulungsveranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mohrenstraße 20/21

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 20619-342

    Telefon Festnetz: +49 30 20619-341

    Telefon Festnetz: +49 30 20619-340

    Fax: +49 30 20619-59341

    E-Mail: werner@zdh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes

    Adresse

    Hausanschrift

    An Lyskirchen 14

    50676 Köln

    Kontakt

    Fax: +49 221 3625-12

    Telefon Festnetz: +49 221 35089-49

    E-Mail: info@leitstelle.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bier-Straße 18

    53129 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 2100-34

    Fax: +49 228 2118-24

    Telefon Festnetz: +49 228 2100-33

    E-Mail: info@foerder-bds.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Weidendamm 1 A

    10117 Berlin

    Kontakt

    Fax: +49 30 590099-460

    Telefon Festnetz: +49 30 590099-560

    E-Mail: info@betriebsberatungsstelle.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Interhoga - Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Weidendamm 1 A

    10117 Berlin

    Kontakt

    Fax: +49 30 590099-851

    Telefon Festnetz: +49 30 590099-860

    E-Mail: falk@interhoga.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vor Beratungsbeginn:

    • Bestätigung eines regionalen Ansprechpartners über die Führung eines Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
    • Antrag auf Förderung der Unternehmensberatung

    Nach Abschluss der Beratung:

    • Verwendungsnachweisformular 
    • EU-KMU- und De-minimis-Erklärung 
    • Beratungsbericht
    • Beraterrechnung
    • Kontoauszug über die Zahlung der Beratungskosten
    • Bestätigungsschreiben zum Gespräch mit dem regionalen Ansprechpartner (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
       

    Formulare

    -    Formulare: ja 

    -    Onlineverfahren möglich: ja

    -    Schriftform erforderlich: nein

    -    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen muss rechtlich selbstständig sein.
    • Der Geschäftssitz und der Geschäftsbetrieb Ihres Unternehmens müssen in Deutschland sein.
    • Sie müssen ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sein. Dies bedeutet, 
      • Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,  
      • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als EUR 50 Millionen oder 
      • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als EUR 43 Millionen im vergangenen Geschäftsjahr gehabt.
    • Die De-minimis-Höchstgrenzen müssen eingehalten sein (in der Regel EUR 200.000 innerhalb der vergangenen 3 Steuerjahre). 
       

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage 

    Verfahrensablauf

    Vor Beratungsbeginn:

    • Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einer regionalen Ansprechpartnerin oder einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl der regionalen Ansprechpartnerin oder des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um eine oder einen bei einer Leitstelle registrierte nationale Ansprechpartnerin oder registrierten regionalen Ansprechpartner handeln
    • Zwischen Informationsgespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen.
    • Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
    • Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter. 
    • Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

    Nach Abschluss der Beratung:

    • Spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:
    • Ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
    • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU- und De-minimis-Erklärung
    • Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
    • Beratungsbericht
    • Rechnung des Beratungsunternehmens
    • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung der Beratungskosten

    Anmeldung zur Einreichung des Verwendungsnachweises:

    • Zum Anmelden benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer sowie Ihre Postleitzahl. Die Vorgangsnummer finden Sie auf dem Schreiben (rechts oben unter "Mein Zeichen"), mit dem Sie informiert wurden, dass Sie mit der Beratung beginnen dürfen. 
    • Sie geben nur die 7 Zahlen nicht aber die Abkürzung "UBF" ein. Der Themenbereich ist "Unternehmensberatung Verwendungsnachweis". 
    • Anschließend füllen Sie alle Felder aus, gehen über "Weiter" auf die 2 Seite und laden dort die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, wenn nötig (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten) das Bestätigungsschreiben, den Beratungsbericht, die Beraterrechnung und Ihren Kontoauszug hoch.
    • Nachdem Sie diese Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf den Button "Zur Übersicht" und prüfen Ihre Angaben sowie die hochgeladenen Dokumente. 
    • Sie haben jetzt noch einmal die Möglichkeit zur Korrektur ("Eingabe korrigieren"). 
    • Ansonsten können Sie Ihre Unterlagen über den Button "absenden" verschicken. 
    • Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zu Ihrem vorbefüllten Verwendungsnachweisformular. Dieses Formular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und über den "Upload-Bereich" hochladen und versenden. Erst mit Ihrer Unterschrift ist Ihr Verwendungsnachweis frist- und formgerecht erstellt.

    Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen (zum Beispiel aufgrund einer Anhörung), sind diese ebenfalls über den "Upload-Bereich" hochzuladen.

    Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses

    • Die Leitstelle prüft im Anschluss die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie vor, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an das BAFA zur Entscheidung weiter.
    • Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. 
    • Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das BAFA alle gemäß dieser Rahmenrichtlinie geregelten Fördervoraussetzungen erfüllen.
    • Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

    Fristen

    • Die vollständigen Unterlagen müssen innerhalb von 6 Monaten, gerechnet ab Erhalt der Inaussichtstellung, im Online-Portal hochgeladen worden sein.

    Bearbeitungsdauer

    • Die Inaussichtstellung im Antragsverfahren erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen
    • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Monaten ab Eingang der vollständigen und ordnungsgemäßen Unterlagen
       

    Kosten

    Das gesamte Förderverfahren ist für Sie kostenfrei. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die aktuelle Richtlinie ist bis zum 31.12.2022 befristet.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 09.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Beraterin, Wirtschaftsberatung, Consulting, Berater, Unternehmensberater, Beratung, Unternehmerisches Know-how, Unternehmensberatung, Unternehmensberaterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English