Registrierung von Verpflichteten bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Durchführung

    Registrierung im Webportal goAML

    Wenn Sie als verpflichtete Person Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung online melden wollen, müssen Sie sich im Webportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.

    Beschreibung

    Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:

    • Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
    • Agentinnen und Agenten
    • Versicherungsinstitute

    Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.

    Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens seit dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren.

    Online-Dienst

    Zugang zum Webportal goAML

    ID: B100019_103404540

    Beschreibung

    Für die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte steht Ihnen das Meldeportal "goAML Web" zur Verfügung. Für die Kommunikation mit der Finance Intelligence Unit (FIU) steht die im Webportal goAML integrierte Mailbox zur Verfügung. Die Registrierung ist seit dem 1.1.2024 für alle Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure verpflichtend.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 85 05 55

    51030 Köln

    Kontakt

    Fax: +49 228303 98539

    Telefon Festnetz: +49 351 44834556

    E-Mail: info.fiu@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 228 303-97924

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie:

    Wichtig ist, dass die Angaben über

    • Gültigkeit des Dokuments sowie
    • Ausweisnummer,
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Staatsangehörigkeit ersichtlich sind.

    Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert. 

    Identifizierung durch alternative Dokumente:

    Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft:

    • das zur Vertretung berechtigte Organ, zum Beispiel ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, kann der FIU Ihre Identität schriftlich bestätigen

    Natürliche Person: 

    • Registrierungsantrag über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (FMS) mit durch zuständigen Bundes,- Landes- oder Kommunalbehörde beglaubigter Unterschrift

    Sonstige Registrierungsdokumente:

    Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten:

    • Bestellungsurkunde dem Registrierungsantrag 
    • Gewerbeanmeldung

    Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten:

    • Formular 033571 "Anlage zum Antrag auf Registrierung für das IT-Verfahren goAML; Beauftragung - FIU -"
    • Gewerbeanmeldung

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Verdacht auf Geldwäsche und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

    • Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
    • Agentinnen und Agenten sowie E-Geld-Agentinnen und E-Geld-Agenten
    • selbstständige Gewerbetreibende, die im Namen eines Zahlungsdienstleisters Zahlungsdienste ausführen oder E-Geld eines Kreditinstituts vertreiben oder rücktauschen
    • andere Finanzunternehmen, deren Haupttätigkeit zum Beispiel Geldmaklergeschäfte sind
    • Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen oder Versicherungsvermittler, soweit sie jeweils Lebensversicherungstätigkeiten, Unfallversicherungen oder Darlehen anbieten oder vermitteln
    • Kapitalverwaltungsgesellschaften
    • freiberuflich tätige Personen  aus dem rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Bereich, soweit sie für ihren Mandantinnen und Mandanten an der Planung oder Durchführung von Geschäften, zum Beispiel der Verwaltung von Vermögenswerten, mitwirken oder im Namen und auf Rechnung der Mandantschaft Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen, zum Beispiel:
      • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
      • Notarinnen und Notare,
      • Steuerberaterinnen und Steuerberater,
      • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer,
      • Rechtsbeistände,
      • Lohnsteuerhilfevereine
    • dienstleistende Personen für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänderinnen oder Treuhänder, die nicht den vorgenannten Berufen angehören, wenn sie für Dritte Dienstleistungen erbringen, zum Beispiel die Gründung einer juristischen Person oder Personengesellschaft
    • Immobilienmaklerinnen und Immobilienmarkler
    • Personen aus den Bereichen Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen
    • mit Gütern handelnde Personen 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben können, müssen Sie sich einmalig im Webportal goAML registrieren. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

    • Rufen Sie das Webportal goAML auf.
    • Klicken Sie auf "Registrieren". 
      • Bei einer neuen Registrierung als hauptverantwortliche Person wählen Sie bitte immer "Registrieren als Verpflichteter oder meldende Behörde" aus. 
      • Wenn Sie sich als Nebennutzerin oder Nebennutzer für eine bereits registrierte Organisation im Webportal einloggen wollen, wählen Sie "Registrieren als bereits registrierte Organisation". Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie eine E-Mail-Adresse nur einmal verwenden können.
    • Sie melden sich in jedem Fall immer als Organisation in goAML an, unabhängig davon, ob Sie eine natürliche oder juristische Person sind. Geben Sie die Daten der hauptverantwortlichen beziehungsweise nebenverantwortlichen Person ein.
    • Folgen Sie den weiteren Schritten im Formular und laden Sie ein notwendiges Verifizierungsdokument hoch. Nach erfolgreicher Registrierung wird die Kopie des übermittelten Dokuments unverzüglich durch die FIU vernichtet.
    • Senden Sie das Formular ab.
    • Sie erhalten eine Bestätigung über den Versand per E-Mail
    • Die FIU prüft Ihre Registrierung und schaltet Ihren Zugang frei.
    • Sie erhalten eine Bestätigung über die Freischaltung und weitere Informationen zum Webportal goAML und zum Thema Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung per E-Mail.

    Jetzt können Sie sich im Webportal goAML anmelden und eine Verdachtsmeldung abgeben.

    Fristen

    Sie müssen sich registrieren, bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Werktage (Die Freischaltung erfolgt innerhalb der oben genannten Dauer, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.)

    Kosten

    Die Registrierung ist kostenlos. Sie müssen eventuell mit Kosten für die Beschaffung der Verifizierungsdokumente rechnen.: Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 24.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Geldwäschegesetz, Immobilienmakler, Verpflichtete, Finanzdienstleistungsinstitut, Meldepflichtige, Lotterie, Verpflichtung, Webportal, Zahlungsinstitut, Geldwäsche, Finanztransaktionsuntersuchungen, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Glücksspiel, Kreditinstitut, E-Geld-Institut, goAML, Registrierung, Finanzunternehmen, Versicherung, Finanzen, Meldung, Money Laundering

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English