Verarbeitung personenbezogener Daten Berichtigung

    Fehler in Ihren gespeicherten personenbezogenen Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) korrigieren lassen

    Wenn Sie feststellen, dass personenbezogene Daten über Sie unrichtig oder unvollständig sind, können Sie verlangen, dass diese unverzüglich korrigiert beziehungsweise vervollständigt werden.

    Beschreibung

    Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) können Sie von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie sammelt und verarbeitet, verlangen, dass unrichtige Angaben korrigiert werden.

    Dabei ist unerheblich, ob Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass die Angaben unrichtig sind. Darüber hinaus können Sie verlangen, dass unvollständige personenbezogene Daten vervollständigt werden.

    Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

    • Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
    • Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
    • Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
    • Grundbucheinträge
    • Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
    • Zeugnisse
    • allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
    • physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

    Dieses Recht können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.

    Die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.

    Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.

    Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de - Service Online".

    Online-Dienst

    Online-Formular zum Geltendmachen von Betroffenenrechten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    ID: B100019_116418074

    Beschreibung

    Mit diesem Antrag können Sie Betroffenenrechte nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Ihres Personalausweises
    • Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    • Die Stelle, bei der Sie die Berichtigung verlangen, muss personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet haben.
    • Es muss sich um personenbezogene Daten handeln, die Sie persönlich betreffen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Eine Korrektur Ihrer personenbezogenen gespeicherten Daten können Sie online oder schriftlich per Post geltend machen.

    Berichtigung online anfordern:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
    • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail.

    Berichtigung schriftlich anfordern:

    • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
    • Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
    • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Die Korrektur muss unverzüglich erfolgen, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat nach Eingang Ihres Antrags über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.)

    Kosten

    kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 09.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Betroffenenrecht, DSGVO, Personenbezogene Daten Vervollständigung, Betroffenenrechte, Bundesdatenschutzgesetz, Personenbezogene Daten berichtigen, DS-GVO, Personenbezogene Daten Korrektur, EU-DSGVO, Personenbezogene Daten korrigieren, EU-DS-GVO, Grundverordnung, Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutz, Personenbezogene Daten vervollständigen, Personenbezogene Daten, Datenauskunft, Personenbezogene Daten Berichtigung, Datenschutzgrundverordnung, BDSG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English