Daten für die Wissenschaft bereitstellen
Das Statistische Bundesamt beziehungsweise die statistischen Ämter der Länder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Daten für die Wissenschaft zur Verfügung stellen.
Beschreibung
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik und der Wissenschaft.
Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder können Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen statistische Daten für wissenschaftliche Zwecke bereitstellen.
Online-Dienst
Online-Nutzungsantrag der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Nutzungsantrag
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie vertreten eine wissenschaftliche Einrichtung mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Rufen Sie die Internetseite der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf.
- Sie können den Antrag per Online-Antrag oder als Papier-Antrag stellen.
- Online-Formular:
- Klicken Sie auf "Online-Antrag" und füllen Sie das Formular aus. Senden Sie es elektronisch ab.
- Papier-Antrag:
- Klicken Sie auf "Papier-Antrag". Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es postalisch oder per Mail an das Statistische Bundesamt.
- Nach erfolgreicher Prüfung schließen die Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit Ihrer Einrichtung einen Nutzungsvertrag.
- Sie erhalten den beantragten Zugang zu den Daten.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
4 bis 8 Wochen
Kosten
Die Nutzung der Daten ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts hängt von der Anzahl der beantragten Statistiken ab.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat am 28.06.2022
Stichwörter
Wissenschaftliche Zwecke, Forschungszwecke, Forschung, Wissenschaft, Statistik, Datenbereitstellung