Forschungsstatistiken Erhebung

    Auskunft geben für die Forschungsstatistik

    Die Finanz- und Personalstatistiken über Forschung und Entwicklung (FuE) liefern Informationen über die deutsche Forschungslandschaft. Als auskunftspflichtige FuE-Einrichtung müssen Sie bestimmte Daten bereitstellen.

    Beschreibung

    Die Statistiken über Forschung und Entwicklung sollen die Finanzen und das Personal der Forschungseinrichtungen umfassend abbilden. Die Daten der Finanz- und Personalstatistiken bilden die Grundlage

    • für finanz und wirtschaftspolitische Entscheidungen,
    • für Analysen und Vergleiche
    • und bei der Berechnung der Daten des Staatssektors für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.

    Das Statistische Bundesamt befragt dafür öffentliche und öffentlich geförderte Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.

    Hierzu gehören

    • Bundesforschungseinrichtungen,
    • Landes und kommunale Forschungseinrichtungen,
    • wissenschaftliche Bibliotheken und Museen (einschließlich wissenschaftlicher Archive und Fachinformationszentren)
    • sowie sonstige öffentlich geförderte Organisationen ohne Erwerbszweck für Wissenschaft und Forschung sowie Institute an Hochschulen (sogenannte AnInstitute).

    Die Erhebung liefert Informationen über Umfang, Struktur und Entwicklung der finanziellen und personellen Ressourcen, die zur Durchführung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung eingesetzt werden.

    Jährlich erfragt das Statistische Bundesamt bei FuE-Einrichtungen Daten zu

    • den Einnahmen und Ausgaben nach Arten und Wissenschaftszweigen,
    • der Art der Einrichtung,
    • ihren Aufgaben,
    • dem Anteil der Forschung und Entwicklung an der Gesamttätigkeit des wissenschaftlichen Personals.

    Zudem beinhaltet die Erhebung Daten zu den Beschäftigten nach

    • Geschlecht,
    • Alter,
    • Umfang, Dauer und Art des Dienst oder Arbeitsvertragsverhältnisses, Besoldungs- oder Entgeltgruppe,
    • Bildungsabschluss,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Art der Beschäftigung und Wissenschaftsgebieten.

    Alle 4 Jahre erhebt das Statistische Bundesamt darüber hinaus Daten

    • zu den Ausgaben nach sozioökonomischen Forschungszielen und Technologiebereichen,
    • nach Art der Forschungstätigkeit
    • und zu den Einnahmen nach Mittelgebern.

    Die Datenbank GENESIS-Online bietet alle Ergebnisse der FuE-Statistiken in unterschiedlichen Datenformaten (xls, xlsx, html und csv) an.

    Online-Dienst

    Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

    ID: B100019_104005641

    Beschreibung

    Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Statistisches Bundesamt (StBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Stresemann-Ring 11

    65189 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 75-2405

    Fax: +49 611 75-4000

    E-Mail: info@destatis.de

    E-Mail: post@destatis.de

    Internet

    Stichwörter

    Statistikamt, StBA

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Neben den abgefragten Daten sind keine zusätzlichen Unterlagen einzureichen.

    Voraussetzungen

    Das Statistische Bundesamt erhebt die Statistik, wenn und soweit dafür ein gesetzlicher Auftrag durch die oben genannte Rechtsgrundlage besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Heranziehungsbescheid entnehmen.
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Das Statistische Bundesamt wendet sich an die gesetzlich festgelegten Stellen, um die Daten zu erheben. Teilweise werden die Daten auch von den Statistischen Ämtern der Länder übermittelt.
    • Wenn Ihre FuEEinrichtung auskunftspflichtig ist, wird Ihr Hauptsitz per Post angeschrieben, wo die Online-Fragebögen (auch für Nebenstellen) beantwortet werden.
    • Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen. 
    • Melden Sie sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das OnlineMeldeverfahren IDEV zu nutzen.
      • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
      • Zusammen mit der Aufforderung, Ihre Daten zu melden, erhalten Sie in der Regel eine Zugangskennung und ein Passwort für das Online-Verfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund). Damit können Sie die Daten melden.

    Alternativ können Sie die Daten als Datenpaket (XML-Format) an den gemeinsamen Dateneingang der amtlichen Statistik ("CORE") übermitteln. Dafür müssen Sie sich einmalig registrieren. Das Statistische Bundesamt wertet die Daten aus, erstellt die Statistik und veröffentlicht sie.

    Fristen

    Anhörungsfrist: 2 Monate (Die Erhebung der Einnahmen und Ausgaben wird jährlich im Sommer des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres durchgeführt. Die Erhebung des Personals wird jährlich vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern zum Stichtag 30.06. des Berichtsjahres durchgeführt. Wenn Sie zu einer Erhebung herangezogen werden, teilt Ihnen das Statistische Bundesamt mit, bis wann Sie die Daten übermitteln müssen - in der Regel binnen 2 Monaten.)

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 2 Stunden (- Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten. - Für die Bearbeitung des Fragebogens benötigen Sie je nach Größe und Themenspektrum der Einrichtung in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.)

    Kosten

    Das Statistische Bundesamt erhebt und erstattet Ihnen keine Kosten für die Forschungsstatistik.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 14.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Einnahmen und Ausgaben, Finanz- und Personalstatistik, FuE, IDEV, CORE, GENESIS, Forschung und Entwicklung, Forschungsstatistik

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English